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Verordnungen und Reglemente
Bauamt / Bauwesen
Das Siedlungsleitbild dient als Grundlage für die räumliche Entwicklung der Gemeinde Alberswil in den nächsten rund 15 Jahren. Mit dem Siedlungsleitbild werden die Vorgaben aus dem kantonalen Richtplan auf Stufe Gemeinde behördenanweisend umgesetzt.
Die letzte Gesamtrevision des Zonenplans sowie des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Alberswil datiert auf den 20. Mai 2008. Seither wurden 2008 die Teilrevision der Abbauzone Stalden vorgenommen und 2009 der Bebauungsplan Agrovision genehmigt. 2010 erfolgte mit einer Teilrevision des Zonenplans die Einzonung des Gebietes Feldmatt. Mit dem vorliegenden Siedlungsleitbild ist nun die Basis für die nachfolgende Gesamtrevision der Nutzungsplanung gelegt.
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Einwohner-kontrolle
Es freut uns, dass Sie Alberswil als Ihre Wohngemeinde gewählt haben.
Bitte kommen Sie innerhalb der gesetzlichen Frist von 10 Tagen persönlich bei der Gemeindekanzlei Alberswil vorbei, um die nötigen Formalitäten zu erledigen oder erledigen Sie den Umzug online unter: E-Umzug
Schweizerbürger/innen sollten zur Anmeldung folgende Unterlagen mitbringen:
- Heimatschein
- Familienbüchlein (wenn verheiratet)
- Geburtsscheine Kinde/er (falls nicht verheiratet)
- Krankenversicherungsausweis
- Interimsausweis(e) (falls Wochenaufenthalter)
- Anmeldegebühr (Fr. 35.-)
Ausländische Staatsangehörige bringen bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:
- Gültiger Pass / Pässe
- Ausländerausweis (sofern vorhanden)
- 1 Passfotos (wenn kein Ausländerausweis vorhanden)
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vom Amt für Migration bei Zuzug aus dem Ausland
- Krankenversicherungsausweis
- AHV-Ausweis
- Anmeldegebühr (Fr. 35.-)
Herzlich willkommen bei uns in Alberswil. Wir freuen uns, dass Sie Alberswil als Ihren neuen Wohnort gewählt haben. Um Ihnen den Zuzug in unsere Gemeinde so einfach wie möglich zu machen, erhalten Sie mit dem „Begrüssungsblatt für Neuzuzüger“ wichtige Informationen über unser Dorf.
oder telefonisch 041 228 59 90 (Dauer ca. 10 Minuten pro Person).
Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus dem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 8 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich abmelden. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Schweizerbürger: Schriftenempfangsschein
- Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis(e)
Bei der Abmeldung erhalten Sie von uns den Heimatschein, mit welchem Sie sich in der neuen Wohngemeinde innert 10 Tagen melden müssen.
Weitere Informationen und Auskünfte: