Aktuell

Dienstag, 28. Februar 2023

Öffentliche Bekanntmachung und Auflage eines Bauvorhabens

Gemäss § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern vom 07. März 1989 hat der Gemeinderat das Baugesuch öffentlich aufzulegen und bekannt zu machen.

Bauvorhaben: Umbau und Aufstockung best. EFH
Lage: Grundstück Nr. 417, GB Alberswil
Bauherrschaft: Albisser Stefan & Corinne, Feldstrasse 17a, 6248 Alberswil
Grundeigentümer: Albisser Stefan & Corinne, Feldstrasse 17a, 6248 Alberswil
Planverfasser: Baureag Architekten AG, Bruggmatt 1, 6130 Willisau

Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 01. März 2023 – 20. März 2023 auf der Gemeindekanzlei Alberswil zur Einsichtnahme auf. Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Alberswil (eingeschrieben) einzureichen.

Alberswil, 28. Februar 2023

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Dienstag, 15. November 2022

Neuwahlen des Kantons- und des Regierungsrats für die Amtsdauer 2023-2027

Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern finden am 4. April 2023 folgende Wahlen statt:

• Neuwahlen des Kantons- und des Regierungsrats für die Amtsdauer 2023-2027

Die Urne ist in unserer Gemeinde wie folgt auf der Gemeindekanzlei Alberswil, Dorf 4 aufgestellt: Sonntag, 4. April 2023 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und spätestens 5 Tage vor den Wahlen ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.

Briefliche Stimmabgabe Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm-und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Abstimmungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzugeben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.

Alberswil, 14. November 2022

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Wahlanordnung 2023 (PDF)