Aktuell

Donnerstag, 03. Oktober 2024

Anordnung eidgenössische und kantonale Abstimmung vom 24. November 2024

Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern finden am 24. November 2024 folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Abstimmung/en über:
- Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
- Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
- Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Ei-genbedarfs)
- Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)

Kantonale Abstimmung/en über:
- Änderung des Planungs- und Baugesetzes (Beschleunigung Ausbau Stromproduktion aus erneuerbaren Energien)

Die Urne ist in unserer Gemeinde wie folgt in der Gemeindekanzlei, Dorf 4 aufgestellt: Sonntag, 24. November 2024 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vor der Abstimmung ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.

Briefliche Stimmabgabe
Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Ab-stimmungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzugeben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.

Alberswil, 3. Oktober 2024

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Anordnung eidgenössisch (PDF) Anordnung kantonal (PDF)
Montag, 23. September 2024

Öffentliche Bekanntmachung und Auflage eines Bauvorhabens

Gemäss § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern vom 07. März 1989 hat der Gemeinderat das Baugesuch öffentlich aufzulegen und bekannt zu machen.

Bauvorhaben: Gesamtsanierung und Erweiterung Schulhaus Alberswil
Lage: Grundstück Nr. 49, GB Alberswil
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Alberswil, Dorf 4, 6248 Alberswil
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Alberswil, Dorf 4, 6248 Alberswil
Planverfasser: Durrer Architekten AG, Moosstrasse 7, 6003 Luzern

Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 24. September 2024 – 14. Oktober 2024 auf der Gemeindekanzlei Alberswil zur Einsichtnahme auf. Sämtliche Baugesuchsunterlagen sind gegebenenfalls auch digital zu erlangen. Melden Sie sich bitte bei Interesse auf andrea.roos@alberswil.ch.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Alberswil (eingeschrieben) einzureichen.

Alberswil, 23. September 2024

GEMEINDERAT ALBERSWIL