
Aktuell
Öffentliche Bekanntmachung und Auflage eines Bauvorhabens
Gemäss § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern vom 07. März 1989 hat der Gemeinderat das Baugesuch öffentlich aufzulegen und bekannt zu machen.
Bauvorhaben: Zwischenbehälter Absackanlage
Lage: Grundstück Nr. 160, GB Alberswil
Bauherrschaft: Bürli Trocknungsanlage AG, Ziegelmatte 3, 6248 Alberswil
Grundeigentümer: Bürli Trocknungsanlage AG, Ziegelmatte 3, 6248 Alberswil
Planverfasser: PlanQuadrat AG, Menzbergstrasse 14, 6130 Willisau
Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 07. Juni 2023 – 26. Juni 2023 auf der Gemeindekanzlei Alberswil zur Einsichtnahme auf. Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Alberswil (eingeschrieben) einzureichen.
Alberswil, 05. Juni 2023
GEMEINDERAT ALBERSWIL
Öffentliche Bekanntmachung und Auflage eines Bauvorhabens im vereinfachten Baubewilligungsverfahren
Gemäss § 198 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern vom 07. März 1989 hat der Gemeinderat das Baugesuch den betroffenen Grundeigentümern bekannt zu machen.
Bauvorhaben: Heizungssanierung Aussen aufgestellte Wärmepumpe
Lage: Grundstück Nr. 330, GB Alberswil
Bauherrschaft: Limacher-Lingg Werner u. Nadja, Hausmattstrasse 10, 6248 Alberswil
Grundeigentümer: Limacher-Lingg Werner u. Nadja, Hausmattstrasse 10, 6248 Alberswil
Planverfasser: Bieri + Partner AG, Gewerbestrasse 1, 6248 Alberswil
Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 08. Juni 2023 – 18. Juni 2023 auf der Gemeindekanzlei Alberswil zur Einsichtnahme auf. Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Alberswil (eingeschrieben) einzureichen.
Alberswil, 06. Juni 2023
GEMEINDERAT ALBERSWIL