Aktuell

Montag, 04. Dezember 2023

Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2023

Einladung an die stimmberechtigten Einwohner und Einwohnerinnen von Alberswil zur Teilnahme an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom

Freitag, 1. Dezember 2023, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckanlage Alberswil

zur Behandlung und Beschlussfassung von folgenden Traktanden:

1. Budget 2024 der Einwohnergemeinde Alberswil
1.1 Kenntnisnahme vom Aufgaben- und Finanzplan für die Periode 2024-2027
1.2 Genehmigung Budget 2024 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 58'734.00 und Investitionsausgaben von Fr. 3'453'500.00 sowie die Festlegung des Steuerfusses auf 2.05 Einheiten und Anpassung der Feuerwehrpflicht- Ersatzabgabe auf 0.5%
1.3 Kenntnisnahme des Berichts der Controllingkommission
1.4 Kenntnisnahme Antrag und Verfügung des Gemeinderats zum Aufgaben- und Finanzplan 2024-2029 und zum Budget 2024
2. Genehmigung Abfallentsorgungsreglement der Gemeinde Alberswil
3. Wahl einer externen Revisionsstelle für die Amtsdauer bis 2026
Anhänge: Abfallentsorgungsreglement
Umfrage: Informationen zur geplanten Schulhaussanierung
Verabschiedung von Gemeinderätin Leonie Grunder
Verschiedenes

Die Akten zu den Sachgeschäften liegen während 2 Wochen vor dem Versammlungstag auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

An der Gemeindeversammlung ist stimmberechtigt, wer das 18. Altersjahr vollendet hat, nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen ist und spätestens 5 Tage vor dem Versammlungstag in der Gemeinde Alberswil seinen Wohnsitz gesetzlich geregelt hat.

Alberswil, 9. November 2023
GEMEINDERAT ALBERSWIL

Budget 2024 (PDF) Protokoll-Auflage vom 2022.12.01 (PDF) Publikation-Ergebnis 2023.12.01 (PDF)
Donnerstag, 30. November 2023

Öffentliche Bekanntmachung und Auflage eines Bauvorhabens

Gemäss § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern vom 07. März 1989 hat der Gemeinderat das Baugesuch öffentlich aufzulegen und bekannt zu machen.

Bauvorhaben: Erstellung Container (Kantine, Umkleide, WC-Anlage), Provisorium befristet für 5 Jahre
Lage: Nr. 243 (GB Gettnau) und Nr. 158 (GB Alberswil)
Bauherrschaft: AGZ Ziegeleien AG, Sternenried 14, 6048 Horw
Grundeigentümer: AGZ Ziegeleien AG, Sternenried 14, 6048 Horw
Planverfasser: felberfendt Architekten, Franziska Felber, Zurlindenstrasse 134, 8003 Zürich

Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 01. – 20. Dezember 2023 auf der Gemeindekanzlei Alberswil und auf der Stadtkanzlei Willisau zur Einsichtnahme auf. Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Alberswil oder den Stadtrat Willisau (eingeschrieben) einzureichen.

Alberswil, 30. November 2023

GEMEINDERAT ALBERSWIL