Aktuell

Donnerstag, 25. Juli 2024

Anordnung eidgenössische Abstimmung vom 22. September 2024

Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern finden am 22. September 2024 folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Abstimmung/en über:
- Volksinitiative vom 8. September 2020 "Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Bio-diversitätsinitiative)"
- Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge)

Kantonale Abstimmung/en über:
- Revision des Steuergesetzes (Steuergesetzrevision 2025)

Die Urne ist in unserer Gemeinde wie folgt in der Gemeindekanzlei, Dorf 4 aufgestellt: Sonntag, 22. September 2024 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vor der Abstimmung ihren poli-tischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. De-zember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.

Briefliche Stimmabgabe
Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Ab-stimmungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzu-geben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.

Alberswil, 25. Juli 2024

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Anordnung Eidgenössisch (PDF) Anordnung Kantonal (PDF)
Donnerstag, 07. März 2024

Öffentliche Bekanntmachung und Auflage eines Bauvorhabens

Gemäss § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern vom 07. März 1989 hat der Gemeinderat das Baugesuch öffentlich aufzulegen und bekannt zu machen.

Bauvorhaben: Anbau Gewerbehalle
Lage: Grundstück Nr. 311, GB Alberswil
Bauherrschaft: Bieri+Partner AG, Gewerbestrasse 1, 6248 Alberswil
Grundeigentümer: Bieri+Partner AG, Gewerbestrasse 1, 6248 Alberswil
Planverfasser: BF architekten sursee ag, Meienriesliweg 15, 6210 Sursee

Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 09. März 2024 – 28. März 2024 auf der Gemeindekanzlei Alberswil zur Einsichtnahme auf. Sämtliche Baugesuchsunterlagen sind gegebenenfalls auch digital zu erlangen. Melden Sie sich bitte bei Interesse auf andrea.roos@alberswil.ch.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Alberswil (eingeschrieben) einzureichen.

Alberswil, 07. März 2024

GEMEINDERAT ALBERSWIL