Onlineschalter

Bauamt / Bauwesen

Die einzelnen Baufortschritte sind gemäss den Auflagen in der Baubewilligung mindestens drei Arbeitstage vor der geplanten Abnahme zu melden.

Das Siedlungsleitbild dient als Grundlage für die räumliche Entwicklung der Gemeinde Alberswil in den nächsten rund 15 Jahren. Mit dem Siedlungsleitbild werden die Vorgaben aus dem kantonalen Richtplan auf Stufe Gemeinde behördenanweisend umgesetzt.

Die letzte Gesamtrevision des Zonenplans sowie des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Alberswil datiert auf den 20. Mai 2008. Seither wurden 2008 die Teilrevision der Abbauzone Stalden vorgenommen und 2009 der Bebauungsplan Agrovision genehmigt. 2010 erfolgte mit einer Teilrevision des Zonenplans die Einzonung des Gebietes Feldmatt. Mit dem vorliegenden Siedlungsleitbild ist nun die Basis für die nachfolgende Gesamtrevision der Nutzungsplanung gelegt.

WAS Wirtschaft Arbeit Soziales

Einwohner-kontrolle

Es freut uns, dass Sie Alberswil als Ihre Wohngemeinde gewählt haben.

Bitte kommen Sie innerhalb der gesetzlichen Frist von 10 Tagen persönlich bei der Gemeindekanzlei Alberswil vorbei, um die nötigen Formalitäten zu erledigen oder erledigen Sie den Umzug online unter: E-Umzug

Schweizerbürger/innen sollten zur Anmeldung folgende Unterlagen mitbringen:

  • Heimatschein
  • Familienbüchlein (wenn verheiratet)
  • Geburtsscheine Kinde/er (falls nicht verheiratet)
  • Krankenversicherungsausweis
  • Interimsausweis(e) (falls Wochenaufenthalter)
  • Anmeldegebühr (Fr. 35.-)

Ausländische Staatsangehörige bringen bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:

  • Gültiger Pass / Pässe
  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)
  • 1 Passfotos (wenn kein Ausländerausweis vorhanden)
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vom Amt für Migration bei Zuzug aus dem Ausland
  • Krankenversicherungsausweis
  • AHV-Ausweis
  • Anmeldegebühr (Fr. 35.-)
eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz (Art. 11 RHG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer Umzugsmeldung an die Einwohnerdienste Ihrer bisherigen Wohngemeinde.

Herzlich willkommen bei uns in Alberswil. Wir freuen uns, dass Sie Alberswil als Ihren neuen Wohnort gewählt haben. Um Ihnen den Zuzug in unsere Gemeinde so einfach wie möglich zu machen, erhalten Sie mit dem „Begrüssungsblatt für Neuzuzüger“ wichtige Informationen über unser Dorf.

Der Pass 10 und die Identitätskarte sind direkt beim kantonalen Passbüro Luzern (per Internet oder Telefon) zu beantragen, jeweils mit gleichzeitiger Termin-Reservation für die persönliche Vorsprache mit Fotoerfassung.

oder telefonisch 041 228 59 90 (Dauer ca. 10 Minuten pro Person).

Sie verlassen unsere Gemeinde?

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus dem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 8 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich abmelden. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Schweizerbürger: Schriftenempfangsschein
  • Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis(e)

Bei der Abmeldung erhalten Sie von uns den Heimatschein, mit welchem Sie sich in der neuen Wohngemeinde innert 10 Tagen melden müssen.

In Alberswil ist die Einbürgerungskommission abschliessend für die Behandlung der Einbürgerungsgesuche ausländischer Staatsangehöriger zuständig. Die gesuchstellenden Personen werden von der Bürgerrechtskommission zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.

Weitere Informationen und Auskünfte:

Steueramt

Fristerstreckungen können direkt im Steuerportal des Kantons Luzern erfasst werden. Bei Fragen stehen wir gerne auch telefonisch für Auskünfte zur Verfügung, Telefon 041 980 17 54.

Die Faktoren der Akontorechnung basieren auf den letzten uns bekannten Angaben. Der allgemeine Fälligkeitstermin für die Akontorechnung ist der 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem die Steuerperiode endet. Die steuerpflichtige Person kann vor Eintritt der allgemeinen Fälligkeit Vorauszahlungen leisten. Ein allenfalls sich ergebender Mehr- oder Minderbetrag wird mit der definitiven Steuerrechnung verzinst und nachbezogen, zurückerstattet oder gutgeschrieben. Entsprechen die Faktoren Ihrer Akontorechnung nicht den aktuellen Gegebenheiten, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen (Telefon 041 980 17 54), damit eine entsprechende Anpassung Ihrer Rechnung vorgenommen werden kann.
Die steuerpflichtige Person kann vor Eintritt der Fälligkeit der Akontorechnung (31.12.) Vorauszahlungen leisten. Wir bitten Sie hierfür jährlich beim Steueramt Alberswil einen aktuellen Einzahlungsschein zu bestellen. Die Verwendung des korrekten Einzahlungsscheins erleichtert uns die Arbeit.

Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend von der Gemeindekanzlei. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt  der Einwohnerkontrolle bekanntgegeben werden.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt der Einwohnerkontrolle bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Hundesteuer
Die Hundesteuer wird den Hundehaltenden jährlich in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr pro Hund beträgt CHF 120.-. Für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben beträgt die Steuer CHF 40.-.