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Verordnungen und Reglemente
Bauamt / Bauwesen
Das Siedlungsleitbild dient als Grundlage für die räumliche Entwicklung der Gemeinde Alberswil in den nächsten rund 15 Jahren. Mit dem Siedlungsleitbild werden die Vorgaben aus dem kantonalen Richtplan auf Stufe Gemeinde behördenanweisend umgesetzt.
Die letzte Gesamtrevision des Zonenplans sowie des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Alberswil datiert auf den 20. Mai 2008. Seither wurden 2008 die Teilrevision der Abbauzone Stalden vorgenommen und 2009 der Bebauungsplan Agrovision genehmigt. 2010 erfolgte mit einer Teilrevision des Zonenplans die Einzonung des Gebietes Feldmatt. Mit dem vorliegenden Siedlungsleitbild ist nun die Basis für die nachfolgende Gesamtrevision der Nutzungsplanung gelegt.
WAS Wirtschaft Arbeit Soziales
Einwohner-kontrolle
Es freut uns, dass Sie Alberswil als Ihre Wohngemeinde gewählt haben.
Bitte kommen Sie innerhalb der gesetzlichen Frist von 10 Tagen persönlich bei der Gemeindekanzlei Alberswil vorbei, um die nötigen Formalitäten zu erledigen oder erledigen Sie den Umzug online unter: E-Umzug
Schweizerbürger/innen sollten zur Anmeldung folgende Unterlagen mitbringen:
- Heimatschein
- Familienbüchlein (wenn verheiratet)
- Geburtsscheine Kinde/er (falls nicht verheiratet)
- Krankenversicherungsausweis
- Interimsausweis(e) (falls Wochenaufenthalter)
- Anmeldegebühr (Fr. 35.-)
Ausländische Staatsangehörige bringen bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:
- Gültiger Pass / Pässe
- Ausländerausweis (sofern vorhanden)
- 1 Passfotos (wenn kein Ausländerausweis vorhanden)
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vom Amt für Migration bei Zuzug aus dem Ausland
- Krankenversicherungsausweis
- AHV-Ausweis
- Anmeldegebühr (Fr. 35.-)
Herzlich willkommen bei uns in Alberswil. Wir freuen uns, dass Sie Alberswil als Ihren neuen Wohnort gewählt haben. Um Ihnen den Zuzug in unsere Gemeinde so einfach wie möglich zu machen, erhalten Sie mit dem „Begrüssungsblatt für Neuzuzüger“ wichtige Informationen über unser Dorf.
oder telefonisch 041 228 59 90 (Dauer ca. 10 Minuten pro Person).
Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus dem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 8 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich abmelden. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Schweizerbürger: Schriftenempfangsschein
- Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis(e)
Bei der Abmeldung erhalten Sie von uns den Heimatschein, mit welchem Sie sich in der neuen Wohngemeinde innert 10 Tagen melden müssen.
Weitere Informationen und Auskünfte:
Steueramt
Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend von der Gemeindekanzlei. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt der Einwohnerkontrolle bekanntgegeben werden.
Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt der Einwohnerkontrolle bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Hundesteuer
Die Hundesteuer wird den Hundehaltenden jährlich in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr pro Hund beträgt CHF 120.-. Für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben beträgt die Steuer CHF 40.-.

