
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) erlässt aufgrund anhaltender Trockenheit und Hitze, sowie der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden für das gesamte Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) gestützt auf § 19 Abs. 2 der Kantonalen Waldverordnung vom 24. August 1999 (SRL Nr. 946 [KWaV]) und in Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen sowie dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern ab Donnerstag, 25.06.2026 ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

