
Einführung einheitlicher Betreuungsgutscheine im Kanton Luzern
Luzerner Eltern und Erziehungsberechtigte können für ihre Kinder ab dem 3. August 2026 über den Onlineschalter my.lu.ch Betreuungsgutscheine beantragen. Die Prüfung und Bearbeitung der Gesuche erfolgt durch die Gemeinde Alberswil für Gesuchstellende mit Wohnsitz in Alberswil.
Seit 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) in Kraft. Damit werden im Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung eingeführt. Eltern, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind, können ab 3. August 2026 Betreuungsgutscheine über den Onlineschalter my.lu.ch beantragen.
Anspruch auf Betreuungsgutscheine bis Haushaltseinkommen von 120’000 Franken
Die Betreuungsgutscheine können für Kinder beantragt werden, die in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesfamilie betreut werden, sofern diese einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist. Die Höhe der Gutscheine richtet sich nach der Höhe des Einkommens und Arbeitspensums der Eltern. Bei einem massgebenden Einkommen von über 120’000 Franken pro Jahr entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine.
Antrag über Onlineschalter stellen
Eltern reichen ihr Gesuch neu über den kantonalen Onlineschalter my.lu.ch ein. Dazu müssen Personalien, Steuerdaten und Beschäftigungsgrad der erziehungsberechtigten Person oder Personen sowie die Personalien und der Betreuungsumfang des Kindes angegeben werden. Vollständige und korrekte Angaben tragen dazu bei, dass die Wohngemeinde Buttisholz das Gesuch effizient bearbeiten und den Anspruch rasch prüfen kann.
Gemeinde Alberswil prüft und stellt Gutschein aus
Die Gemeinde Alberswil prüft nach der Einreichung des Gesuchs die Angaben und ermittelt das massgebende Einkommen der Eltern. Gestützt auf diese Angaben berechnet die Gemeinde Alberswil den Anspruch und die Höhe der Betreuungsgutscheine. Anschliessend informiert die Gemeinde Alberswil die Eltern über den Entscheid.
Bei Fragen können sich Eltern an die Gemeinde Alberswil wenden. Weiterführende Informationen zum neuen System und zur Einreichung eines Gesuchs stellt die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) auf ihrer Website zur Verfügung.

