
Anordnung eidgenössische und kantonale Abstimmung vom 8. März 2026
Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern finden am 8. März 2026 folgende Abstimmungen statt:
Eidgenössische Abstimmungen über:
– Volksinitiative vom 15. Februar 2023 „Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)“ und der direkte Gegenentwurf (Bundesbeschluss vom 17. September 2025 über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung)
– Volksinitiative vom 10. August 2023 „200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)“
– Volksinitiative vom 22. Februar 2024 „Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klima-Fonds-Initiative)“
– Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung
Kantonale Abstimmung über:
– Ausbau der Kantonsstrasse K 36 durch die Lammschlucht im Entlebuch, 2. Abschnitt
Die Urne ist wie folgt in der Gemeindekanzlei, Dorf 4 aufgestellt:
Sonntag, 8. März 2026 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vor der Abstimmung ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.
Briefliche Stimmabgabe
Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fenstercouvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Abstimmungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzugeben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.
Alberswil, 16. Januar 2026
GEMEINDERAT ALBERSWIL

