
Anordnung eidgenössische und kantonale Abstimmung vom 27. September 2026
Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern finden am 27. September 2026 folgende Abstimmungen statt:
Eidgenössische Abstimmungen über:
– Volksinitiative „Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)“
– Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»
Kantonale Abstimmung über:
– Volksinitiative «Gegen Fan-Gewalt» und Gegenentwurf
– Referendumsabstimmung über die Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes
– Weiterentwicklung Standortförderung. Änderung des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik
– Sonderkredit zur Erweiterung und Umnutzung der Kantonsschule Reussbühl
Die Urne ist wie folgt in der Gemeindekanzlei, Dorf 4 aufgestellt:
Sonntag, 27. September 2026 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vor der Abstimmung ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.
Briefliche Stimmabgabe
Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fenstercouvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Abstimmungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzugeben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.
Alberswil, 31. Juli 2026
GEMEINDERAT ALBERSWIL
Anordnung eidgenössische Volksabstimmung vom 27. September 2026

