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Siedlungsleitbild

Das Siedlungsleitbild dient als Grundlage für die räumliche Entwicklung der Gemeinde Alberswil in den nächsten rund 15 Jahren. Mit dem Siedlungsleitbild werden die Vorgaben aus dem kantonalen Richtplan auf Stufe Gemeinde behördenanweisend umgesetzt.

Die letzte Gesamtrevision des Zonenplans sowie des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Alberswil datiert auf den 20. Mai 2008. Seither wurden 2008 die Teilrevision der Abbauzone Stalden vorgenommen und 2009 der Bebauungsplan Agrovision genehmigt. 2010 erfolgte mit einer Teilrevision des Zonenplans die Einzonung des Gebietes Feldmatt. Mit dem vorliegenden Siedlungsleitbild ist nun die Basis für die nachfolgende Gesamtrevision der Nutzungsplanung gelegt.

WAS Wirtschaft Arbeit Soziales

Einwohnerkontrolle

Anmeldung in Alberswil

Es freut uns, dass Sie Alberswil als Ihre Wohngemeinde gewählt haben.

Bitte kommen Sie innerhalb der gesetzlichen Frist von 10 Tagen persönlich bei der Gemeindekanzlei Alberswil vorbei, um die nötigen Formalitäten zu erledigen oder erledigen Sie den Umzug online unter: E-Umzug

 

Schweizerbürger/innen sollten zur Anmeldung folgende Unterlagen mitbringen:

  • Heimatschein
  • Familienbüchlein (wenn verheiratet)
  • Geburtsscheine Kinde/er (falls nicht verheiratet)
  • Krankenversicherungsausweis
  • Interimsausweis(e) (falls Wochenaufenthalter)
  • Anmeldegebühr (Fr. 35.-)

 

Ausländische Staatsangehörige bringen bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:

 

  • Gültiger Pass / Pässe
  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)
  • 1 Passfotos (wenn kein Ausländerausweis vorhanden)
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vom Amt für Migration bei Zuzug aus dem Ausland
  • Krankenversicherungsausweis
  • AHV-Ausweis
  • Anmeldegebühr (Fr. 35.-)
E-Umzug

eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz (Art. 11 RHG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer Umzugsmeldung an die Einwohnerdienste Ihrer bisherigen Wohngemeinde.

www.eumzug.swiss/eumzugngx/global

Begrüssungsblatt für Neuzuzüger

Herzlich willkommen bei uns in Alberswil. Wir freuen uns, dass Sie Alberswil als Ihren neuen Wohnort gewählt haben. Um Ihnen den Zuzug in unsere Gemeinde so einfach wie möglich zu machen, erhalten Sie mit dem "Begrüssungsblatt für Neuzuzüger" wichtige Informationen über unser Dorf.

Pass und Identitätskarte

Der Pass 10 und die Identitätskarte sind direkt beim kantonalen Passbüro Luzern (per Internet oder Telefon) zu beantragen, jeweils mit gleichzeitiger Termin-Reservation für die persönliche Vorsprache mit Fotoerfassung.

Anmeldung online

oder telefonisch 041 228 59 90 (Dauer ca. 10 Minuten pro Person)

Weitere Informationen finden Sie dierekt auf dem Passbüro

Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde?

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus dem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 8 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich abmelden. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:

Schweizerbürger: Schriftenempfangsschein
Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis(e)

Bei der Abmeldung erhalten Sie von uns den Heimatschein, mit welchem Sie sich in der neuen Wohngemeinde innert 10 Tagen melden müssen.

Einbürgerung

In Alberswil ist die Einbürgerungskommission abschliessend für die Behandlung der Einbürgerungsgesuche ausländischer Staatsangehöriger zuständig. Die gesuchstellenden Personen werden von der Bürgerrechtskommission zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.

Weitere Informationen und Auskünfte:

Gemeindekanzlei

Informationen Bund

Einbürgerungskommission

Steueramt

Fristerstreckungsgesuch

Fristerstreckungen können direkt im Steuerportal des Kantons Luzern erfasst werden. Bei Fragen stehen wir gerne auch telefonisch für Auskünfte zur Verfügung, Telefon 041 980 17 54.

Akonto-Rechnung

Die Faktoren der Akontorechnung basieren auf den letzten uns bekannten Angaben. Der allgemeine Fälligkeitstermin für die Akontorechnung ist der 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem die Steuerperiode endet. Die steuerpflichtige Person kann vor Eintritt der allgemeinen Fälligkeit Vorauszahlungen leisten. Ein allenfalls sich ergebender Mehr- oder Minderbetrag wird mit der definitiven  Steuerrechnung verzinst und nachbezogen, zurückerstattet oder gutgeschrieben. Entsprechen die Faktoren Ihrer Akontorechnung nicht den aktuellen Gegebenheiten, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen (Telefon 041 980 17 54), damit eine entsprechende Anpassung Ihrer Rechnung vorgenommen werden kann.

Einzahlungsscheine bestellen

Die steuerpflichtige Person kann vor Eintritt der Fälligkeit der Akontorechnung (31.12.) Vorauszahlungen leisten. Wir bitten Sie hierfür jährlich beim Steueramt Alberswil einen aktuellen Einzahlungsschein zu bestellen. Die Verwendung des korrekten Einzahlungsscheins erleichtert uns die Arbeit.

Anmeldung Hundesteuer

Als Besitzer eines Hundes sind Sie verpflichtet, Ihren Hund bei uns zu melden.

MZA / Spiel und Sportplatz / Veranstaltungen

Benützung MZA
Reklamebewilligung