
Öffentliche Bekanntmachung und Auflage eines Bauvorhabens
Gemäss § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern vom 07. März 1989 hat der Gemeinderat das Baugesuch öffentlich aufzulegen und bekannt zu machen.
Bauvorhaben
Anbau Treppe, Geländer und Zaun
Lage
Grundstück Nr. 42, GB Alberswil
Bauherrschaft
Weibel Martin & Bättig Corinne, Feldweg 1, 6248 Alberswil
Grundeigentümerin
Weibel Martin & Bättig Corinne, Feldweg 1, 6248 Alberswil
Planverfasserin
Heller Plan AG, Rütimat 9, 6218 Ettiswil
Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 16. April 2025 – 06. Mai 2025 bei der Gemeindekanzlei Alberswil zur Einsichtnahme auf. Sämtliche Baugesuchsunterlagen sind gegebenenfalls auch digital zu erlangen. Melden Sie sich bitte bei Interesse auf gemeindekanzlei@alberswil.ch.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Alberswil (eingeschrieben) einzureichen.
Alberswil, 15. April 2025
GEMEINDERAT ALBERSWIL