Öffnungszeiten
Gerne bedienen wir Sie individuell und flexibel. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin über den Mittag oder am Abend per E-Mail auf gemeindekanzlei@alberswil.ch oder per Telefon 041 980 17 54
Montag: 08.00 - 11.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 11.00 Uhr, 14.30 - 16.30 Uhr
Mittwoch: ganzer Tag geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 11.00 Uhr, 14.30 - 16.30 Uhr
Freitag: ganzer Tag geschlossen
Aufgaben
- Einwohnerkontrolle
- AHV-Zweigstelle der WAS Ausgleichskasse Luzern
- Teilungsamt
- Bauamt
- Finanzen
- Steueramt
Per 1. April 2021 wurde das Arbeitsamt Alberswil vom RAV Wolhusen übernommen. Ab sofort ist die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung nur noch online möglich. Die Anmeldung ist über https://www.job-room.ch/aav oder https://www.was-luzern.ch/stellensuchende-und-arbeitslosigkeit zu tätigen.
E-Mail rav@was-luzern.ch
Vorgehen bei Arbeitslosigkeit siehe Merkblatt unter Downloads.
Viele zusätzliche Services für Stellensuchende finden Sie unter:
https://www.job-room.ch/home/job-seeker
Kontakt
Dorf 4, 6248 AlberswilTelefon: 041 980 17 54
Email: gemeindekanzlei@alberswil.ch
Ansprechpartner
Downloads
RAV-Merkblatt (PDF)Nachrichten
Anordnung eidgenössische und kantonale Abstimmung vom 9. Februar 2025
Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern finden am 9. Februar 2025 folgende Abstimmungen statt:
Eidgenössische Abstimmung/en über:
- Volksinitiative vom 21. Februar 2023 "Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)"
Kantonale Abstimmung/en über:
- Verfassungsinitiative "Ja zum Stimmrechtsalter 16!"
Die Urne ist in unserer Gemeinde wie folgt in der Gemeindekanzlei, Dorf 4 aufgestellt: Sonntag, 9. Februar 2025 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vor der Abstimmung ihren poli-tischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. De-zember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.
Briefliche Stimmabgabe
Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Ab-stimmungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzu-geben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.
Alberswil, 9. Dezember 2024
GEMEINDERAT ALBERSWIL
Eidg. Anordnung 09.02.2025 (PDF) Kant. Anordnung 09.02.2025 (PDF)