Öffnungszeiten
Gerne bedienen wir Sie individuell und flexibel. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin über den Mittag oder am Abend per E-Mail auf gemeindekanzlei@alberswil.ch oder per Telefon 041 980 17 54
Montag: 08.00 - 11.00 Uhr
Dienstag: 08.00–11.00 Uhr, 14.30-16.30 Uhr
Mittwoch: ganzer Tag geschlossen
Donnerstag: 08.00–11.00 Uhr, 14.30-16.30 Uhr
Freitag: 08.00-11.00 Uhr
Aufgaben
- Einwohnerkontrolle
- AHV-Zweigstelle der WAS Ausgleichskasse Luzern
- Teilungsamt
- Bauamt
- Finanzen
- Steueramt
Per 1. April 2021 wurde das Arbeitsamt Alberswil vom RAV Wolhusen übernommen. Ab sofort ist die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung nur noch online möglich. Die Anmeldung ist über https://www.job-room.ch/home/job-seeker oder https://www.was-luzern.ch/stellensuchende-und-arbeitslosigkeit zu tätigen.
Mehr Informationen auch unter: RAV Wolhusen
Vorgehen bei Arbeitslosigkeit siehe Merkblatt unter Downloads.
Viele zusätzliche Services für Stellensuchende finden Sie unter:
https://www.job-room.ch/aav
Kontakt
Dorf 4, 6248 AlberswilTelefon: 041 980 17 54
Email: gemeindekanzlei@alberswil.ch
Ansprechpartner
Downloads
Merkblatt Anmeldung (PDF)Nachrichten
Leiter Finanzen (w / m)
Leiter Finanzen m / w (PDF)Anordnung der Neuwahlen der Gemeinderäte für die Amtsdauer 2024-2028
Der Gemeinderat Alberswil, in Vollzug von Ziff. 1 der Wahlanordnung des Justiz- und Sicherheitsdepartements vom 10. Oktober 2023 sowie § 15 der Gemeindeordnung vom 1. Juli 2022, und
in Vollzug von Ziff. 2 ff der Wahlanordnung des Justiz- und Sicherheitsdepartements vom 10. Oktober 2023 sowie § 33 und § 40 des Stimmregistergesetzes vom 25. Oktober 1988, beschliesst:
1. Die Wahl der 3 Mitglieder des Gemeinderates Alberswil für die Amtsperiode 2024-2028 wird auf Sonntag, 28. April 2024 festgelegt. Aus diesen Mitgliedern sind die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident, der Gemeinderat / die Ge-meinderätin Ressort Finanzen, Bau & Infrastruktur, der Gemeinderat / die Ge-meinderätin Ressort Soziales & Gesellschaft zu wählen.
2. Gemäss § 29 des Stimmrechtsgesetzes sind Wahlvorschläge bis spätestens Montag, 4. März 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Alberswil einzureichen.
3. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Alberswil können zusätzlich gedruckte Kandidatenlisten für die Neuwahlen des Gemeinderates gegen Vergütung von Fr. 5.00 pro 100 Stück beziehen. Bestellungen haben bis spätestens am Donnerstag, 14. März 2024 bei der Gemeindeverwaltung Alberswil zu erfolgen. 4. Für die Wahl des Gemeinderates sind auch nichtamtliche Kandidatenlisten zulässig. Für diese gelten folgende Anforderungen: Format A5, Papierqualität Antalis Norma-set Puro 100g, Farbe naturweiss Offset matt.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und spätestens 5 Tage vor den Wahlen ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.
Briefliche Stimmabgabe
Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Abstimmungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzugeben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.
Alberswil, 19. Oktober 2023
Gemeinderat Alberswil
Anordnung Wahlen GR 2024-2028 (PDF)