Gemeindekanzlei

Öffnungszeiten

Gerne bedienen wir Sie individuell und flexibel. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin über den Mittag oder am Abend per E-Mail auf gemeindekanzlei@alberswil.ch oder per Telefon 041 980 17 54

Montag: 08.00 - 11.00 Uhr
Dienstag: 08.00–11.00 Uhr, 14.30-16.30 Uhr
Mittwoch: ganzer Tag geschlossen
Donnerstag: 08.00–11.00 Uhr, 14.30-16.30 Uhr
Freitag: 08.00-11.00 Uhr

Aufgaben

Per 1. April 2021 wurde das Arbeitsamt Alberswil vom RAV Wolhusen übernommen.

RAV Wolhusen

Vorgehen bei Arbeitslosigkeit siehe Merkblatt unter Downloads.

Viele zusätzliche Services für Stellensuchende finden Sie unter:
https://www.job-room.ch/aav

Kontakt

Dorf 4, 6248 Alberswil
Telefon: 041 980 17 54
Email: gemeindekanzlei@alberswil.ch

Ansprechpartner

  • Andrea Roos
  • Geschäftsführerin und Gemeindeschreiberin
  • E-Mail
  • Christine Sägesser-Amrein
  • Leiterin Steueramt und Leiterin AHV-Zweigstelle
  • E-Mail
  • Flavia Setz-Gassmann
  • Verwaltungsfachfrau
  • E-Mail
  • Thomas Lipp
  • Leiter Finanzen
  • E-Mail

Downloads

RAV Anmeldung zur Arbeitsvermittlung (PDF)

Nachrichten

Anordnung Neuwahl National- und Ständerat 2023-2027

Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern finden am 22. Oktober 2023 folgende Wahlen statt:

• Neuwahlen von neun Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates für die Amtsdauer 2023-2027

Die Urne ist in unserer Gemeinde wie folgt auf der Gemeindekanzlei Alberswil, Dorf 4 aufgestellt: Sonntag, 22. Oktober 2023 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und spätestens 5 Tage vor den Wahlen ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.

Briefliche Stimmabgabe
Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm-und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Abstim-mungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeinde-kanzlei abzugeben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.

Alberswil, 5. Juni 2023

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Neuwahl National- und Ständerat 2023-2027 (PDF)
Eidgenössische und kantonale Abstimmung vom 18.06.2023

Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern finden am 18. Juni 2023 folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Abstimmungen über:
- Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unter-nehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen)
- Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG)
- Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)

Kantonale Abstimmung über:
- Ost- und Westumfahrung Flecken Beromünster

Die Urne ist in unserer Gemeinde wie folgt in der Gemeindekanzlei, Dorf 4 aufgestellt: Sonntag, 18. Juni 2023 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vor der Abstimmung ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.

Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Abstimmungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzu-geben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.

Alberswil, 24. April 2023

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Anordnung eidg. 2023.06.18 (PDF) Anordnung kant. 2023.06.18 (PDF)
Öffentliche Bekanntmachung und Auflage eines Bauvorhabens

Gemäss § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern vom 07. März 1989 hat der Gemeinderat das Baugesuch öffentlich aufzulegen und bekannt zu machen.

Bauvorhaben: Umbau und Aufstockung best. EFH
Lage: Grundstück Nr. 417, GB Alberswil
Bauherrschaft: Albisser Stefan & Corinne, Feldstrasse 17a, 6248 Alberswil
Grundeigentümer: Albisser Stefan & Corinne, Feldstrasse 17a, 6248 Alberswil
Planverfasser: Baureag Architekten AG, Bruggmatt 1, 6130 Willisau

Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 01. März 2023 – 20. März 2023 auf der Gemeindekanzlei Alberswil zur Einsichtnahme auf. Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Alberswil (eingeschrieben) einzureichen.

Alberswil, 28. Februar 2023

GEMEINDERAT ALBERSWIL

WAS-Anlass: Wie geht Sozialversicherung

In unserem Alltag kommen wir mit Sozialversicherungen wie AHV, IV oder Arbeitslosenversicherung in Kontakt. Doch wie genau funktioniert die komplexe Welt der Sozialversicherungen? An unserem kostenlosen Informationsanlass zeigen Schauspielende verschiedene Lebenssituationen und diskutieren beispielsweise darüber, wann man eine AHV-Beitragslücke hat oder ob es spezielle Angebote für junge oder ältere Arbeitslose gibt. Die aufgeworfenen Fragen werden von WAS-Fachexpertinnen und -experten beantwortet. Anschliessend besteht die Möglichkeit, sich individuell beraten zu lassen und den offerierten Apéro zu geniessen. Der WAS-Anlass richtet sich an die Bevölkerung des Kantons Luzern.

Er findet im November 2022 in Hochdorf, Sursee und Luzern statt und im Februar 2023 in Willisau und Schüpfheim.

Weitere Infos finden Sie auf unserer Webseite unter www.was-luzern.ch/was-anlass

WAS-Anlass-Plakat (PDF)
Eidgenössische Abstimmung vom 25.09.2022

Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern finden am
25. September 2022 folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Abstimmungen über:
- Volksinitiative vom 17. September 2019 "keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)"
- Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
- Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21)
- Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts)

Kantonale Abstimmung über:
- Unterstützung Kasernenneubau für die Päpstliche Schweizergarde im Vatikan

Die Urne ist in unserer Gemeinde wie folgt in der Gemeindekanzlei, Dorf 4 aufgestellt: Sonntag, 25. September 2022 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vor der Abstimmung ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.

Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Abstimmungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzugeben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.

Alberswil, 28. Juli 2022

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Eidgenössische Anordnung 25.09.2022 (PDF) Kantonale Anordnung 25.09.2022 (PDF)
Eidgenössische Abstimmung vom 15. Mai 2022

Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern finden am 15. Mai 2022 folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Abstimmungen über:
- Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkul-tur (Filmgesetz, FiG)
- Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantationen von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)
- Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwick-lung des Schengen-Besitzstands

Die Urne ist in unserer Gemeinde wie folgt in der Gemeindekanzlei, Dorf 4 aufgestellt: Sonntag, 15. Mai 2021 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vor der Abstimmung ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben.

Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991. Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Abstimmungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzu-geben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.

Alberswil, 22. März 2022

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Eidgenössische Anordnung 15.05.2022 (PDF)
Eidgenössische und kantonale Abstimmung vom 26. September 2021

Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern finden am 26. September 2021 folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Abstimmungen über:
• Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»
• Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle)

Kantonale Abstimmung über:
• Ausbau der Kantonsstrasse K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern)

Die Urne ist in unserer Gemeinde wie folgt in der Gemeindekanzlei, Dorf 4 aufgestellt: Sonntag, 26. September 2021 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Stimmberechtigung: Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vor der Abstimmung ihren poli-tischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.

Briefliche Stimmabgabe: Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Ab-stimmungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzugeben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.

Alberswil, 5. August 2021

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Anordnung eidgenössische Abstimmung (PDF) Anordnung kantonale Abstimmung (PDF)
Neuwahlen der Gemeinderäte für die Amtsdauer 2020-2024

Der Gemeinderat Alberswil, in Vollzug von Ziff. 1 der Wahlanordnung des Justiz- und Sicherheitsdepartements vom 15. Oktober 2019 sowie Art. 15 der Gemeindeordnung vom 1. April 2019, sowie §33 Abs. 6 und § 40 des Stimmregistergesetzes vom 25. Oktober 1988, beschliesst:

• Die Wahl der 3 Mitglieder des Gemeinderates Alberswil für die Amtsperiode 2020-2024

Das Urnenbüro in der Gemeindekanzlei, Dorf 4 ist wie folgt geöffnet:

Sonntag, 29. März 2020 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Stimmberechtigung: Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 24. März 2020 ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben.Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.

Briefliche Stimmabgabe: Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Abstimmungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzugeben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.

Alberswil, 11. Februar 2020

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Urnenbüro-Publikation Gemeinderatswahlen (PDF)
Neuwahlen der Gemeinderäte für die Amtsdauer 2020-2024

Bekanntmachung zur Anordnung der Neuwahlen der Gemeinderäte für die Amtsdauer 2020-2024

Der Gemeinderat Alberswil, in Vollzug von Ziff. 1 der Wahlanordnung des Justiz- und Sicherheitsdepartements vom 15. Dezember 2015 sowie Art. 15 der Gemeindeordnung vom 1. April 2019, und in Vollzug von Ziff. 4 ff der Wahlanordnung des Justiz- und Sicherheitsdepartements vom 15. Dezember 2015 sowie § 33 Abs. 6 und § 40 des Stimmregistergesetzes vom 25. Oktober 1988, beschliesst:

1. Die Wahl der 3 Mitglieder des Gemeinderates Alberswil für die Amtsperiode 2020-2024 wird auf Sonntag, 29. März 2020 festgelegt. Aus diesen Mitgliedern sind die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident, die Gemeindeamtsfrau oder der Gemeindeammann, die Sozialvorsteherin oder der Sozialvorsteher zu wählen.

2. Gemäss § 29 des Stimmrechtsgesetzes sind Wahlvorschläge bis spätestens Montag, 3. Februar 2020, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Alberswil einzureichen.

3. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Alberswil können zusätzlich gedruckte Kandidatenlisten für die Neuwahlen des Gemeinderates gegen Vergütung von Fr. 5.00 pro 100 Stück beziehen. Bestellungen haben bis spätestens am Donnerstag, 13. Februar 2020 bei der Gemeindeverwaltung Alberswil zu erfolgen.

4. Für die Wahl des Gemeinderates sind auch nichtamtliche Kandidatenlisten zulässig. Für diese gelten folgende Anforderungen: Format A5, Papierqualität Antalis Norma-set Puro 100g, Farbe naturweiss Offset matt.

Alberswil, 22. Oktober 2019

Gemeinderat Alberswil

Anordnung Justiz- und Sicherheitsdepartement (PDF)
Prämienverbilligung 2020

Der Start für das Prämienverbilligungsjahr 2020 ist erfolgt. Die Anmeldungen wurden entweder per Post oder per Mail mit Anmeldelink von der WAS Ausgleichskasse Luzern verschickt. 

Falls Sie keine Anmeldung erhalten haben, können Sie sich ganz einfach unter folgendem Link für die Abklärung eines Anspruchs auf Prämienverbilligung anmelden: 

https://ipv.was-luzern.ch/ipv2020/

Die Anmeldung hat bis am 31. Oktober 2019 zu erfolgen. 

Link Anmeldung IPV 2020 Merkblatt Prämienverbilligung 2020 (PDF)
Neuwahlen National- und Ständerat vom 20. Oktober 2019

Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern finden am 20. Oktober 2019 folgende Wahlen statt:

• Neuwahlen von neun Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates für die Amtsdauer 2019-2023

Die Urne ist in unserer Gemeinde wie folgt auf der Gemeindekanzlei Alberswil, Dorf 4 aufgestellt:

Sonntag, 20. Oktober 2019 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und spätestens am 15. Oktober 2019 ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.

Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Abstim-mungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzugeben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.

Alberswil, 4. Juni 2019 GEMEINDERAT ALBERSWIL

Wahlanordnung (PDF)
Kommunales Strassennetz - Einreihung der Gemeinde-, Güter- und Privatstrassen

Anhörung Kommunales Strassennetz – Einreihung der Gemeinde-, Güter- und Privatstrassen

Gemäss § 10 des kantonalen Strassengesetzes ist der Gemeinderat für die Einreihung der Gemeinde-, Güter und Privatstrassen zuständig. Die von der Einreihung Betroffenen sind anzuhören. Der Gemeinderat hat das kommunale Strassenverzeichnis und den dazugehörigen Plan über die Strasseneinreihung erarbeitet. Das Strassenverzeichnis und der dazugehörige Plan über die Strasseneinreihung liegen während 30 Tagen, vom 19. Januar 2019 bis 18. Februar 2019, auf der Gemeindekanzlei Alberswil zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Anregungen und Änderungsanträge im Zusammenhang mit der Einreihung der erwähnten Strasse sind innert der Anhörungsfrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Alberswil, Dorf 4, 6248 Alberswil einzureichen.

Strassenverzeichnis (PDF) Strassenplan (PDF)
Richtigstellung Berichterstattung WB zur Basisstufe

In der Berichterstattung des Willisauer Boten zur Gemeindeversammlung vom 30. November 2018 schlich sich ein Fehler ein.

Korrekt ist: Der Gemeinderat Alberswil erwägt die Einführung der Basistufe auf das Schuljahr 2020/2021 (nicht 2019/2020).

Neuwahlen des Kantons- und des Regierungsrats für die Amtsdauer 2019-2023

Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern fin-den am 31. März 2019 folgende Wahlen statt:

• Neuwahlen des Kantons- und des Regierungsrats für die Amtsdauer 2019-2023

Die Urne ist in unserer Gemeinde wie folgt auf der Gemeindekanzlei Alberswil, Dorf 4 aufgestellt: Sonntag, 31. März 2019 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückge-legt haben, nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und spätestens am 26. März 2019 ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politi-schen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991. Briefliche Stimmabgabe Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm-und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Abstim-mungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeinde-kanzlei abzugeben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.

Alberswil, 6. Dezember 2018

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Anordnung der Neuwahlen Kantons- und Regierungsrat 2019 (PDF)
Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Gemeindeversammlung
Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Gemeindeversammlung

Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Alberswil vom 30. November 2018

In Anwendung von § 112 des Stimmrechtsgesetzes werden die Abstimmungsergebnisse der obgenannten Gemeindeversammlung wie folgt veröffentlicht:

Traktandum 1
Budget 2019 der Einwohnergemeinde Alberswil
1.1 Kenntnisnahme vom Aufgaben- und Finanzplan für die Periode 2019-2024
1.1.1 Kenntnisnahme des Berichts der Controllingkommission
1.1.2 Kenntnisnahme Antrag und Verfügung des Gemeinderats zum Aufgaben- und Finanzplan 2019-2024 und zum Budget 2019

1.2 Einstimmige Genehmigung Budget 2019 mit einem Steuerfuss von 2.15 Einheiten

Traktandum 2
Neuwahlen Controllingkommission für den Rest der Amtsdauer von 2018-2021
- Wahl von Werner Limacher-Lingg, Hausmattstrasse 10 (Mitglied)
- Wahl von Stephan Jansen, Gewerbestrasse 9 (Präsident)

Traktandum 3
Neuwahlen Bildungskommission für den Rest der Amtsdauer von 2018-2021
- Wahl von Barbara Lütolf-Holliger, Allmendstrasse 15 (Mitglied)
- Wahl von Franziska Mehr-Kreiliger, Feldstrasse 19c (Mitglied)

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Die Gemeindepräsidentin: Erika Oberli
Die Gemeindeschreiberin: Andrea Roos

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 30. November 2018

Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Alberswil liegt während 10 Tagen, ab dem 4. Dezember 2018 auf der Gemeindekanzlei Alberswil zur Einsicht auf.

Die Protokollführung kann innert dieser Frist durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Luzern angefochten werden.

GEMEINDEKANZLEI ALBERSWIL
Die Gemeindeschreiberin
Andrea Roos

1. Jugendanlass Alberswil
Alberswiler Senioren zu Besuch in Marbach
Alberswiler Senioren zu Besuch in Marbach

Ende August lud der Alberswiler Gemeinderat zum jährlichen Altersausflug alle Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren ein. Die Teilnehmer wurden von Sozialvorsteher Josef Christen begrüsst. Mit Privatautos führte die Reise ins Entlebuch. Im Gasthaus Kreuz in Marbach wurden Desserts und Café serviert. Anschliessend ging es zur Bergkäserei Marbach. In der Besuchergalerie wusste Seniorchef Christian Jaun viel zu erzählen über die Geschichte der Käserei. Ein Meilenstein war die Herstellung vom ersten Schweizer Büffelmozzarella. Danach gab es eine Degustation der feinen Käse. Schon bald ging es wieder zurück nach Alberswil. Nach einem feinen Nachtessen im Restaurant Sonne wurde ein interessanter, gemütlicher Ausflug beendet. Ein herzliches Dankeschön der Gemeinde Alberswil, sowie allen freiwilligen Fahrerinnen und Fahrern. Einen speziellen Dank ging an Josef Christen, der von Amtes wegen den Ausflug zum letzten Mal organisierte.

Altersausflug 2018
Altersausflug 2018

Der Gemeinderat lädt alle Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren aus Alberswil zum Altersausflug am 31. August 2018 nach Marbach LU ein. Treffpunkt ist um 12.30 Uhr auf dem Schulhausplatz. Anmeldung bis 27. August an Sozialvorsteher Josef Christen

Einladung Altersausflug 2018 (PDF)
Aurel Ruckstuhl heisst unser neuer Sozialvorsteher
Aurel Ruckstuhl heisst unser neuer Sozialvorsteher

Aurel Ruckstuhl heisst unser neuer Sozialvorsteher. Er wurde in Stiller Wahl als Nachfolger von Josef Christen gewählt; er nimmt für die FDP Einsitz im Gemeinderat und tritt sein Amt am 1. Januar 2019 an. Der 41-Jährige ist in Pfaffnau aufgewachsen. Er wählte den Beruf des Lastwagenmechanikers und liess sich später zum Polizisten ausbilden. 2003 kehrte er ins Transportgewerbe zurück. Heute leitet er die Ausbildung des Betriebspersonals der Transportunternehmung Traveco in Sursee. Aurel Ruckstuhl ist mit der Menzbergerin Esther Ruckstuhl-Zangger verheiratet und lebt seit acht Jahren in Alberswil. Er engagiert sich in der Brunnengenossenschaft als Aktuar.

Wir gratulieren Aurel ganz herzlich zu seiner Wahl. Herzlichen Dank für dein Engagement.

Interview mit Aurel Ruckstuhl im Willisauer Bote vom 10. August 2018 (PDF)
Ergebnis der stillen Wahl eines Mitgliedes des Gemeinderates
Ersatzwahlanordnung eines Mitglieds des Gemeinderates (Sozialvorsteher/in) von Alberswil für den Rest der Amtsdauer 2016 – 2020
Ergebnisse Abstimmungssonntag 10. Juni 2018
Ergebnisse Abstimmungssonntag 10. Juni 2018

Am Sonntag, 10. Juni 2018 stimmen wir über zwei eidgenössische Vorlagen und zwei kantonale Vorlagen ab:

Eidgenössische Vorlagen:

  • Volksinitiative für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank (Vollgeld-Initiative)
    20 JA / 111 NEIN
  • Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz)
    95 JA / 37 NEIN

Informationen

Kantonale Vorlagen:

  • Kantonales Energiegesetz
    58 JA / 72 NEIN
  • Volksinitiative "Für eine sichere Gesundheitsversorgung im ganzen Kanton Luzern"
    27 JA / 104 NEIN

Informationen

Sozialvorsteher Josef Christen tritt zurück
Sozialvorsteher Josef Christen tritt zurück

Nach 14 Jahren im Amt tritt Sozialvorsteher Josef Christen per 31. Dezember 2018 zurück. In seinem Rücktrittsschreiben an den Gemeinderat schreibt er, er werde seine Tätigkeit mit einem weinenden und einem lachenden Auge abgeben. Er habe zu jeder Zeit den Rückhalt in der Bevölkerung für seine Arbeit als Gemeinderat gespürt. Jetzt sei es jedoch an der Zeit einer neuen Person mit anderen und neuen Ideen Platz zu machen.

Der Gemeinderat nimmt mit grossem Bedauern vom Rücktritt des FDP-Mannes Kenntnis. Josef Christen bereicherte den Rat und das Dorfgeschehen mit seinem grossen Wissen und seinem Querdenken. Er hinterfragte Bestehendes und fügte Bewährtes mit neuen Komponenten zusammen. Der Gemeinderat dankt Josef Christen für die respektvolle und angenehme Zusammenarbeit und wünscht ihm für die Zukunft beste Gesundheit, Zeit für Neues und Genugtuung.

Die Ersatzwahl wird auf Sonntag, 23. September 2018 angeordnet.

Ergebnisse Gemeindeversammlung vom 9. März 2018

Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Alberswil vom 9. März 2018. In Anwendung von § 112 des Stimmrechtsgesetzes werden die Abstimmungsergebnisse der obgenannten Gemeindeversammlung wie folgt veröffentlicht:

1. Jahresbericht 2017
Kenntnisnahme Jahresbericht 2017

Die Stimmberechtigten haben vom Jahresbericht 2017 der Einwohnergemeinde Alberswil Kenntnis genommen.

2. Rechnung 2017 der Einwohnergemeinde

Genehmigung der Laufenden Rechnung, der Investitionsrechnung, der Bestandesrechnung und der Nachtragskredite einstimmig

3. Genehmigung Gesamtrevision Ortsplanung Alberswil

Zustimmung zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung unter gleichzeitiger Abweisung der Einsprache des WWF Luzern grossmehrheitlich (2 Gegenstimmen)

 

Botschaft Gemeindeversammlung 9. März 2018

Gemeinderat dankt mit Neujahrsessen
Gemeinderat dankt mit Neujahrsessen

Schon ist wieder ein Jahr vorbei. Kürzlich lud der Alberswiler Gemeinderat zum gemeinsamen Neujahrsessen ein. Gemeindepräsidentin Erika Oberli konnte im Restaurant Sonne eine stattliche Anzahl Gäste begrüssen. Mit der Einladung möchte sich der Gemeinderat bei den Personen die für das Gemeindewohl tätig sind erkenntlich zeigen. Das Essen möge Dank und Wertschätzung sein für die geleistete Arbeit zu Gunsten der Gemeinde. Oberli dankt den Alberswilerinnen und Alberswilern für das Engagement im vergangenen Jahr was nicht selbstverständlich ist. Aus der Sonnenküche wurde ein feines Nachtessen serviert. Es bot sich genug Zeit, um über dies und jenes und geselliger Runde zu diskutieren.

Gesamtrevision der Ortsplanung Alberswil

Gemäss den Bestimmungen von §§ 6 und 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes liegen während der gesetzlichen Frist von 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf:

- Bau- und Zonenreglement
- Zonenplan
- Teilzonenplan Gewässerraum

Die Unterlagen können während 30 Tagen, vom 30. Dezember 2017 bis 28. Januar 2018, bei der Gemeindekanzlei Alberswil, Dorf 4, Alberswil, oder auf der Homepage der Gemeinde, www.alberswil.ch, eingesehen werden. Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel dem Gemeinderat Alberswil, 6248 Alberswil, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bezüglich Einsprachelegitimation wird auf § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes verwiesen.

Alberswil, 15. Dezember 2017

Gemeinderat Alberswil

Zonenplan Alberswil Auflage

Bau- und Zonenreglement Auflage

Bau- und Zonenreglement Vergleich alt und neu

Analyse Bestand - Herleitung von ÜZ und Gesamthöhe

Teilzonenplan Gewässerraum Auflage

Dokumentation Gewässerraum

Gesamtbericht Nutzungsplanung

Ergebnisse Gemeindeversammlung


Ergebnisse der ordentlichen Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 7. Dezember 2017, 20.00 Uhr in der Mehrzweckanlage Alberswil:

1. Voranschlag 2018 der Einwohnergemeinde Alberswil einstimmig
2. Jahresprogramm 2018 Kenntnisnahme
3. Finanz- und Aufgabenplan (FAP) 2018-2024 Kenntnisnahme
4. Genehmigung Gemeindeordnung Alberswil einstimmig
5. Neuwahl Controlling-Kommission für die Amtsdauer 2018-2021
gewählt Kaspar Tschümperlin (P), Eliane Kurmann, Stephan Jansen
6. Neuwahl Revisionsstelle für die Amtsdauer 2018-2019 gewählt Truvag AG
7. Genehmigung Teiländerung des Zonenplans einstimmig
8. Genehmigung Änderungen Bebauungsplan Agrovision grossmehrheitlich
9. Genehmigung Kaufvertrag Grundstück-Nr. 420 GB Alberswil einstimmig
10. Genehmigung Kurtaxen- und Beherbergungsreglement der Gemeinde Alberswil einstimmig
11. Genehmigung Informations- und Datenschutzreglement der Gemeinde Alberswil einstimmig

Umfrage

Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 7. Dezember

Alberswil wirkte mit
Alberswil wirkte mit

«Wir spielen beim Aktionstag mit», so hiess der Slogan der Gemeinde Alberswil am Aktionstag «WIRken für alle» vom vergangenen Samstag, 28. Oktober. Neben Alberswil wirkten über 60 Gemeinden im ganzen Kanton Luzern am Aktionstag der Luzerner Gemeinden mit. Die Gemeinde Alberswil nutzte den Anlass, um die Bevölkerung zur Einweihung des neuen Spielplatzes einzuladen. Diesen hat der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit der Alberswiler Bevölkerung im Sommer 2017 realisiert.Eine Arbeitsgruppe befasste sich mit der Planung und den Vorbereitungsarbeiten; Erwachsene und Jugendliche halfen dann bei der Umsetzung tatkräftig mit. Die Spielgeräte schlussendlich wurden hergestellt und montiert vom Murimoos, einer gemeinnützigen Institution mit geschützten Arbeitsplätzen in Muri AG. Entstanden ist ein Begegnungspunkt mitten im Dorf für Jung und Alt.

Nach der Einsegnung des Platzes durch Diakon Kurt Zemp sangen Alberswiler Schüler das «Alberswiler Lied», musikalisch begleitet wurden sie von Schulleiter Markus Getzmann. Beim offerierten Imbiss, Würste vom Grillmeister Gemeinderat, konnte diskutiert, analysiert und die Sonnenstrahlen genossen werden. Auf dem bereitgestellten Spiele-Parcours spielten Gross und klein für einmal nicht gegeneinander, sondern miteinander. Sei es beim Powertower, Teamnavigator, beim Käsespiel oder Schneckenrennen, es machte Spass und wurde gelacht.

Der Gemeinderat freute sich über die aktive Teilnahme der Alberswiler Bevölkerung.

Alberswil wirkt mit
Alberswil wirkt mit

„WIRken für alle“, das ist der Slogan des Aktionstags der Luzerner Gemeinden. Über 60 Gemeinden machen beim Aktionstag am 28. Oktober 2017 mit. Auch „wir spielen beim Aktionstag mit“. Im Rahmen von Alberswil blüht hat die Bevölkerung gemeinsam einen Spielplatz geplant und gebaut.

Der Gemeinderat lädt um 10.30 Uhr die ganze Bevölkerung herzlich zur festlichen Einweihung des Spielplatzes ein. Nach der Einsegnung durch Diakon Kurt Zemp erwartet Sie ein kunterbuntes Programm mit einem Imbiss für Gross und Klein.

Wir freuen uns, auch Sie begrüssen zu dürfen.

Der Gemeinderat Alberswil

Öffentliche Mitwirkung Korridorsicherung Wiggertal


Der Planungsentwurf zur raumplanerischen Sicherung des Verkehrskorridors für die Spangenschliessung „Wiggertalbahn“ sowie für die „Umfahrung Schötz – Alberswil“ liegt im Zeitraum vom 9. Oktober bis 7. November 2017 öffentlich auf. Der Entwurf des regionalen Teilrichtplans "Korridorsicherung Wiggertal" kann auch auf der Gemeindekanzlei Alberswil eingesehen werden. Die Mitwirkungsfrist dauert bis am 7. November 2017.

Planungsentwurf Korridorsicherung Wiggertalbahn

Änderung Bebauungsplan Agrovision

Öffentliche Bekanntmachung und Auflage Änderung Bebauungsplan Agrovision
Im Sinn von §§ 6 und 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden folgende Unterlagen öffentlich aufgelegt:

  • Bebauungsplan Agrovision (1:1000)
  • Anpassung Gewässerraum zum Bebauungsplan Agrovision (1:1500)
  • Änderungen an den Vorschriften zum Bebauungsplan Agrovision

Die Unterlagen können während 30 Tagen, vom 2. Oktober bis 31. Oktober 2017 bei der Gemeindekanzlei Alberswil, Dorf 4, 6248 Alberswil oder auf der Homepage der Gemeinde, www.alberswil.ch, eingesehen werden.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel dem Gemeinderat Alberswil einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bezüglich Einsprachelegitimation wird auf § 207 PBG verwiesen.

27. September 2017

Gemeinderat Alberswil

Änderung Bebauungsplan Agrovision Plan
Änderung Bebauungsplan Agrovision Planungsbericht
Änderung Bebauungsplan Agrovision Vorschriften
Änderung Bebauungsplan Agrovision Anpassung Gewässerraum

Vorstudie Logistikzentrum
Vorprojekt Logistikzentrum

Totalrevision Gemeindeordnung

Aufgrund des geänderten kantonalen Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG), muss die Gemeinde Alberswil ihre Gemeindeordnung bis Ende Jahr anpassen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Gemeindeordnung einer Totalrevision zu unterzeichnen. Der Entwurf der neuen Gemeindeordnung wurde den Kommissionen und den Ortsparteien zur Vernehmlassung zugestellt.

Die Bevölkerung von Alberswil erhält ebenfalls die Gelegenheit, sich bis am 13. Oktober 2017 zur neuen Gemeindeordnung zu äussern. Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme an die Gemeindekanzlei Alberswil einzureichen.

Gemeindeordnung NEU Vernehmlassung

Gemeindeordnung 2008

Ein neuer Spielplatz entsteht
Ein neuer Spielplatz entsteht

Der in die Jahre gekommene Spielplatz beim Schulhaus Alberswil neben der Mehrzweckanlage wurde erneuert. Bei der Realisierung der Neugestaltung des Spielplatzes waren der Gemeinderat, junge Alberswiler Fachleute, Eltern und Kinder am Werk. Sie haben die alten Geräte demontiert, Fundament für die neuen Geräte gemacht und den Boden ausgebessert damit wieder eine ebene Grünfläche entsteht. Mit Lastwagen und Kran wurden die Spielgeräte von Fachleuten montiert. Für die Kinder ist der neue Spielplatz eine Bereicherung. Konzentration im Klassenzimmer ist wichtig, doch Bewegung, Spiel und Spass sind ein wichtiger Ausgleich zur geistigen Arbeit. Ein herzliches Dankeschön an alle, die tatkräftig mitgewirkt haben.

Senioren besuchen Vogelwarte Sempach
Senioren besuchen Vogelwarte Sempach

Traditionsgemäss lud Ende August der Alberswiler Gemeinderat zum jährlichen Altersausflug aller „Ü70-Jährigen“ ein. Bei strahlend sonnigem Wetter wurden die Ausflügler durch Sozialvorsteher Josef Christen begrüsst. Das erste Ziel der Reise war die Wirtschaft zur Schlacht ob Sempach, wo alle mit köstlichen Desserts und Kaffee verwöhnt wurden. Anschliessend ging es weiter zur schweizerischen Vogelwarte in Sempach. Sehr interessant war die interaktive Erlebnisausstellung im neuen Besucherzentrum. Wem es nicht zu heiss war konnte durch den Rundweg im Garten die Vögel beobachten. Zurück ging es nach Alberswil ins Restaurant Sonne. Bei einem feinen Nachtessen fand ein gemütlicher Ausflug seinen Ausklang. Ein herzliches Dankeschön der Gemeinde Alberswil, dem Organisator Josef Christen, sowie allen freiwilligen Fahrerinnen und Fahrern.

Text und Foto: Fränzi Bieri

Bekanntmachung von Terrainveränderungen

Bei den Gemeinderäten Gettnau und Alberswil liegt nachfolgendes Vorhaben zur Behandlung vor:

Bauherrschaft: AGZ Ziegeleien AG, Sternenried 14, 6048 Horw
Lage: Grundstück Nr. 243, GB Gettnau und Grundstück Nr. 159 163, GB Alberswil
Bauobjekt: Bodenverbesserung: Oberbodenabtrag im Rahmen der bereits bewilligten Lehmplatzerweiterung und Bodenauftrag (Aufschüttung) auf den Parzellen Nr. 243, Gettnau (Arbeitszone) und Nr. 163, Alberswil (Landwirtschaftszone).

Die Pläne liegen auf den Gemeindekanzleien Gettnau und Alberswil zur Einsichtnahme auf.

Einsprachen sind schriftlich und begründet, unter Angabe, ob es sich um eine öffentlich- oder privatrechtliche Einsprache handelt, beim Gemeinderat bis 21. August 2017 einzureichen.

Alberswil, 28. Juli 2017

Revision Ortsplanung Vorprüfung

Der Gemeinderat hat in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Burkhalter Derungs AG die Ortsplanung der Gemeinde Alberswil überarbeitet. Die Bevölkerung wurde am Mittwoch, 19. April 2017 über die geplanten Änderungen im Zonenplan und im Bau- und Zonenreglement informiert.

Bevor die Unterlagen an den Kanton zur Vorprüfung eingereicht werden, hat die Bevölkerung im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens die Gelegenheit, zur Ortsplanung Stellung zu nehmen. Eingaben sind zu richten an:

Gemeinde Alberswil, Dorf 4, 6248 Alberswil

Die Mitwirkungsfrist läuft bis am Mittwoch, 31. Mai 2017.

Weitere Auskünfte erteilen:
Gemeindekanzlei, Telefon 041 980 17 54
Josef Häfliger, Gemeindeammann, 079 683 31 90
Burkhalter Derungs AG, Markus Burkhalter und Andreas Lingg, 041 267 00 67

Dokumente
Zonenplan
Bau- und Zonenreglement BZR
Präsentation Informationsveranstaltung
Siedlungsleitbild

1A Wasserqualität in Alberswil

Die neusten Laboranalysen zeigen einmal mehr: In Alberswil geniessen wir erstklassiges Trinkwasser.

Ein herzliches Dankeschön an die Verantwortlichen der Brunnengenossenschaft Alberswil.

Wasserqualität 2017 (PDF)
Ergebnisse Gemeindeversammlung

Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Gemeindeversammlung vom Freitag, 17. März 2017, 20 Uhr, in der Mehrzweckanlage Alberswil:

Traktanden:

1. Jahresbericht 2016
Kenntnisnahme

2. Rechnung 2016
einstimmig

3. Neuwahl Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2016-2020
einstimmig gewählt: Peter Pfenniger (als Ersatz für Anita Vogel)

4. Neuwahl Rechnungsprüfungskommission für die Amtsdauer 2017-2021
einstimmig gewählt: Kaspar Tschümperlin (Präsident), Peter Lütolf, Peter Pfenniger (alle bisher)

5. Neuwahl Urnenbüro für die Amtsdauer 2017-2021
einstimmig gewählt: Marion Achermann, Anton Egger, Adrian Hegg, Brigitte Kunz, Othmar Schwegler (alle bisher)

Einladung und Botschaft zur Gemeindeversammlung

Abstimmungssonntag 12. Februar

Resultate der Volksabstimmung vom Sonntag, 12. Februar 2017

Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration
Alberswil: 73 JA, 125 NEIN

Bundesbeschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrasse und den Agglomerationsverkehr (NAF)
Alberswil: 129 JA, 68 NEIN

Unternehmenssteuerreform III
Alberswil: 98 JA, 97 NEIN

Alle Resultate Kanton Luzern

Öffentliche Auflage eines Gestaltungsplans

Im Sinn § 77 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes wird öffentlich bekannt gemacht:

Änderung Gestaltungsplan Wyssenhusen, Grundstücke Nrn. 54, 305, 315, 358-366 und 368 GB Alberswil

Grundeigentümer und Gesuchsteller

Parzelle 54: Kunz Elektro & Haushaltgeräte AG, Wyssenhausmatte 2, 6248 Alberswil
Parzelle 305: Einwohnergemeinde Alberswil, Dorf 4, 6248 Alberswil
Parzelle 315: Wohnbaugenossenschaft Castelen, Höchhusmatt 23, 6130 Willisau

Parzellen Nrn. 358 und 359:
Bachmann-Hofer Thomas und Sarah, Wyssenhausmatte 22, 6248 Alberswil
Hügi-Stüdeli Patrick und Claudia, Wyssenhausmatte 24, 6248 Alberswil
Bucher Andreas, Wyssenhausmatte 26, 6248 Alberswil
Pfenniger-Limacher Peter und Jeannine, Wyssenhausmatte 16, 6248 Alberswil
Kunz-Roos Thomas und Tanja, Wyssenhausmatte 18, 6248 Alberswil
Marbacher Urs, Wyssenhausmatte 20, 6248 Alberswil
Merdita-Kamberi Zef und Lujeta, Wyssenhausmatte 16, 6248 Alberswil

Parzelle 360: Bachmann-Hofer Thomas und Sarah, Wyssenhausmatte 22, 6248 Alberswil:
Parzelle 361:Hügi-Stüdeli Patrick und Claudia, Wyssenhausmatte 24, 6248 Alberswil
Parzelle 362: Bucher Andreas, Wyssenhausmatte 26, 6248 Alberswil
Parzelle 363: Pfenniger-Limacher Peter und Jeannine, Wyssenhausmatte 16, 6248 Alberswil
Parzelle 364: Kunz-Roos Thomas und Tanja, Wyssenhausmatte 18, 6248 Alberswil
Parzelle 365: Marbacher Urs, Wyssenhausmatte 20, 6248 Alberswil
Parzelle 366: Merdita-Kamberi Zef und Lujeta, Wyssenhausmatte 16, 6248 Alberswil

Parzelle 368:
Heller Kaspar, Unterdorfstrasse 22, 6247 Schötz
Blättler Immobilien AG, Nebikerstrasse 42, 6247 Schötz
Kunz Elektro & Haushaltgeräte AG, Wyssenhausmatte 2, 6248 Alberswil

Planverfasser: heller architekten gmbh, Unterdorfstrasse 22, 6247 Schötz

Die Planunterlagen liegen während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen, vom 13. Februar 2017 bis 04. März 2017 auf der Gemeindekanzlei Alberswil zur Einsichtnahme auf. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist an den Gemeinderat Alberswil zu richten.

Alberswil, 10. Februar 2017

Gemeinderat Alberswil

Buurezmorge der Schule Alberswil
Buurezmorge der Schule Alberswil

Eine kulinarische Tradition, das beliebte Buurezmorge der Schule Alberswil fand Ende Januar statt. Der Duft nach Kaffee, gebratenem Schinken, Speck, Eier und Rösti macht hungrig auf das währschafte Buurezmorge. Es stehen reichhaltige Buffets mit Fleisch, knusprigem Brot und Zopf, Käse, Müesli, Joghurt bereit. Die Schulkinder servieren die Köstlichkeiten aus der Küche, sie bedienen die Gäste auch mit Kaffee und Milch. Später konnte man bei gemütlicher Stimmung mit einem Glas Wein oder Bier anstossen. Mit viel Einsatz ermöglicht die Schulpflege in Zusammenarbeit mit dem Schulhauswart-Ehepaar sowie Lehrpersonen, Schülerinnen, Schülern und Eltern diesen traditionellen Anlass erfolgreich durchzuführen. Der Gesamterlös kommt voll und ganz dem Ski und Snowboard-Lager der Alberswiler Schülerinnen und Schülern zugute, welches alle zwei Jahre durchgeführt wird. Auch in diesem Jahr findet eine unvergessliche Ski- und Snowboard Lagerwoche auf dem Stoos statt.

Gemeinderat dankt mit Neujahrsessen
Gemeinderat dankt mit Neujahrsessen

Die Zeit vergeht wie im Flug, schon ist wieder ein Jahr vorbei. Kürzlich lud der Alberswiler Gemeinderat zum gemeinsamen Neujahrsessen im Januar ein. Eingeladen waren Personen aus Kommissionen und Einzelpersonen, die für das Gemeindewohl tätig sind. Gemeindepräsidentin Erika Oberli begrüsste im Restaurant Sonne die Anwesenden recht herzlich. Dankesworte richtete Oberli an die Alberswilerinnen und Alberswilern, für das Engagement aller Tätigkeiten welche im Laufe eines Jahres in und für die Gemeinde anfallen. Das Neujahrsessen möge Dank und Wertschätzung sein für die geschätzten Arbeiten. Aus der Sonnenküche wurde ein feines Nachtessen serviert. Beim gemütlichen Zusammensein mit dem Gemeinderat samt Gemeindeschreiberin ergaben sich interessante Gespräche.