Gemeindekanzlei

Öffnungszeiten

Gerne bedienen wir Sie individuell und flexibel. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin über den Mittag oder am Abend per E-Mail auf gemeindekanzlei@alberswil.ch oder per Telefon 041 980 17 54

Montag: 08.00 - 11.00 Uhr
Dienstag: 08.00–11.00 Uhr, 14.30-16.30 Uhr
Mittwoch: ganzer Tag geschlossen
Donnerstag: 08.00–11.00 Uhr, 14.30-16.30 Uhr
Freitag: 08.00-11.00 Uhr

Aufgaben

Per 1. April 2021 wurde das Arbeitsamt Alberswil vom RAV Wolhusen übernommen.

RAV Wolhusen

Vorgehen bei Arbeitslosigkeit siehe Merkblatt unter Downloads.

Viele zusätzliche Services für Stellensuchende finden Sie unter:
https://www.job-room.ch/aav

Kontakt

Dorf 4, 6248 Alberswil
Telefon: 041 980 17 54
Email: gemeindekanzlei@alberswil.ch

Ansprechpartner

  • Andrea Roos
  • Geschäftsführerin und Gemeindeschreiberin
  • E-Mail
  • Christine Sägesser-Amrein
  • Leiterin Steueramt und Leiterin AHV-Zweigstelle
  • E-Mail
  • Flavia Setz-Gassmann
  • Verwaltungsfachfrau
  • E-Mail
  • Thomas Lipp
  • Leiter Finanzen
  • E-Mail

Downloads

RAV Anmeldung zur Arbeitsvermittlung (PDF)

Nachrichten

Anordnung Neuwahl National- und Ständerat 2023-2027

Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern finden am 22. Oktober 2023 folgende Wahlen statt:

• Neuwahlen von neun Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates für die Amtsdauer 2023-2027

Die Urne ist in unserer Gemeinde wie folgt auf der Gemeindekanzlei Alberswil, Dorf 4 aufgestellt: Sonntag, 22. Oktober 2023 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und spätestens 5 Tage vor den Wahlen ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.

Briefliche Stimmabgabe
Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm-und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Abstim-mungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeinde-kanzlei abzugeben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.

Alberswil, 5. Juni 2023

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Neuwahl National- und Ständerat 2023-2027 (PDF)
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