
Anordnung eidgenössische und kantonale Abstimmung vom 30. November 2025
Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern findet am 30. November 2025 folgende Abstimmung statt:
Eidgenössische Abstimmung/en über:
– Volksinitiative vom 26. Oktober 2023 „Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)“
– Volksinitiative vom 8. Februar 2024 „Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)“
Kantonale Abstimmung/en über:
– Volksinitiative „Bezahlbare Kitas für alle“ und Gegenentwurf
Die Urne ist in unserer Gemeinde wie folgt in der Gemeindekanzlei, Dorf 4 aufgestellt:
Sonntag, 30. November 2025 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vor der Abstimmung ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.
Briefliche Stimmabgabe
Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Abstimmungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzugeben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.
Alberswil, 3. Oktober 2025
GEMEINDERAT ALBERSWIL
Anordnung eidgenössische Volksabstimmung vom 30. November 2025

