Aktuell

Montag, 04. Dezember 2023

Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2023

Einladung an die stimmberechtigten Einwohner und Einwohnerinnen von Alberswil zur Teilnahme an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom

Freitag, 1. Dezember 2023, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckanlage Alberswil

zur Behandlung und Beschlussfassung von folgenden Traktanden:

1. Budget 2024 der Einwohnergemeinde Alberswil
1.1 Kenntnisnahme vom Aufgaben- und Finanzplan für die Periode 2024-2027
1.2 Genehmigung Budget 2024 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 58'734.00 und Investitionsausgaben von Fr. 3'453'500.00 sowie die Festlegung des Steuerfusses auf 2.05 Einheiten und Anpassung der Feuerwehrpflicht- Ersatzabgabe auf 0.5%
1.3 Kenntnisnahme des Berichts der Controllingkommission
1.4 Kenntnisnahme Antrag und Verfügung des Gemeinderats zum Aufgaben- und Finanzplan 2024-2029 und zum Budget 2024
2. Genehmigung Abfallentsorgungsreglement der Gemeinde Alberswil
3. Wahl einer externen Revisionsstelle für die Amtsdauer bis 2026
Anhänge: Abfallentsorgungsreglement
Umfrage: Informationen zur geplanten Schulhaussanierung
Verabschiedung von Gemeinderätin Leonie Grunder
Verschiedenes

Die Akten zu den Sachgeschäften liegen während 2 Wochen vor dem Versammlungstag auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

An der Gemeindeversammlung ist stimmberechtigt, wer das 18. Altersjahr vollendet hat, nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen ist und spätestens 5 Tage vor dem Versammlungstag in der Gemeinde Alberswil seinen Wohnsitz gesetzlich geregelt hat.

Alberswil, 9. November 2023
GEMEINDERAT ALBERSWIL

Budget 2024 (PDF) Protokoll-Auflage vom 2022.12.01 (PDF) Publikation-Ergebnis 2023.12.01 (PDF)
Donnerstag, 30. November 2023

Öffentliche Bekanntmachung und Auflage eines Bauvorhabens

Gemäss § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern vom 07. März 1989 hat der Gemeinderat das Baugesuch öffentlich aufzulegen und bekannt zu machen.

Bauvorhaben: Erstellung Container (Kantine, Umkleide, WC-Anlage), Provisorium befristet für 5 Jahre
Lage: Nr. 243 (GB Gettnau) und Nr. 158 (GB Alberswil)
Bauherrschaft: AGZ Ziegeleien AG, Sternenried 14, 6048 Horw
Grundeigentümer: AGZ Ziegeleien AG, Sternenried 14, 6048 Horw
Planverfasser: felberfendt Architekten, Franziska Felber, Zurlindenstrasse 134, 8003 Zürich

Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 01. – 20. Dezember 2023 auf der Gemeindekanzlei Alberswil und auf der Stadtkanzlei Willisau zur Einsichtnahme auf. Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Alberswil oder den Stadtrat Willisau (eingeschrieben) einzureichen.

Alberswil, 30. November 2023

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Donnerstag, 19. Oktober 2023

Anordnung der Neuwahlen der Gemeinderäte für die Amtsdauer 2024-2028

Der Gemeinderat Alberswil, in Vollzug von Ziff. 1 der Wahlanordnung des Justiz- und Sicherheitsdepartements vom 10. Oktober 2023 sowie § 15 der Gemeindeordnung vom 1. Juli 2022, und

in Vollzug von Ziff. 2 ff der Wahlanordnung des Justiz- und Sicherheitsdepartements vom 10. Oktober 2023 sowie § 33 und § 40 des Stimmregistergesetzes vom 25. Oktober 1988, beschliesst:

1. Die Wahl der 3 Mitglieder des Gemeinderates Alberswil für die Amtsperiode 2024-2028 wird auf Sonntag, 28. April 2024 festgelegt. Aus diesen Mitgliedern sind die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident, der Gemeinderat / die Ge-meinderätin Ressort Finanzen, Bau & Infrastruktur, der Gemeinderat / die Ge-meinderätin Ressort Soziales & Gesellschaft zu wählen.

2. Gemäss § 29 des Stimmrechtsgesetzes sind Wahlvorschläge bis spätestens Montag, 4. März 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Alberswil einzureichen.

3. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Alberswil können zusätzlich gedruckte Kandidatenlisten für die Neuwahlen des Gemeinderates gegen Vergütung von Fr. 5.00 pro 100 Stück beziehen. Bestellungen haben bis spätestens am Donnerstag, 14. März 2024 bei der Gemeindeverwaltung Alberswil zu erfolgen. 4. Für die Wahl des Gemeinderates sind auch nichtamtliche Kandidatenlisten zulässig. Für diese gelten folgende Anforderungen: Format A5, Papierqualität Antalis Norma-set Puro 100g, Farbe naturweiss Offset matt.

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und spätestens 5 Tage vor den Wahlen ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.

Briefliche Stimmabgabe
Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Abstimmungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzugeben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.

Alberswil, 19. Oktober 2023

Gemeinderat Alberswil

Anordnung Wahlen GR 2024-2028 (PDF)
Sonntag, 29. März 2020

Resultate Gemeinderatswahlen vom 29.03.2020

Alberswil hat gewählt!

Wir gratulieren Corinne Albisser (203 Stimmen/neu) zur Wahl als Gemeindepräsidentin.
Wir gratulieren Josef Häfliger (198 Stimmen/bisher) zur Wiederwahl als Gemeindeammann und
wir gratulieren Leonie Grunder (197 Stimmen/neu) zur Wahl als Sozialvorsteherin.

Den Alberswilerinnen und Alberswiler danken wir für die Stimmbeteiligung von 45.5%. Wir wünschen allen Gewählten viel Freude an Ihrem Amt und danken für den Einsatz für unser Alberswil.

Das Urnenbüro Alberswil