Aktuell

Dienstag, 06. Juni 2023

Öffentliche Bekanntmachung und Auflage eines Bauvorhabens

Gemäss § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern vom 07. März 1989 hat der Gemeinderat das Baugesuch öffentlich aufzulegen und bekannt zu machen.

Bauvorhaben: Zwischenbehälter Absackanlage
Lage: Grundstück Nr. 160, GB Alberswil
Bauherrschaft: Bürli Trocknungsanlage AG, Ziegelmatte 3, 6248 Alberswil
Grundeigentümer: Bürli Trocknungsanlage AG, Ziegelmatte 3, 6248 Alberswil
Planverfasser: PlanQuadrat AG, Menzbergstrasse 14, 6130 Willisau

Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 07. Juni 2023 – 26. Juni 2023 auf der Gemeindekanzlei Alberswil zur Einsichtnahme auf. Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Alberswil (eingeschrieben) einzureichen.

Alberswil, 05. Juni 2023

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Dienstag, 06. Juni 2023

Öffentliche Bekanntmachung und Auflage eines Bauvorhabens im vereinfachten Baubewilligungsverfahren

Gemäss § 198 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern vom 07. März 1989 hat der Gemeinderat das Baugesuch den betroffenen Grundeigentümern bekannt zu machen.

Bauvorhaben: Heizungssanierung Aussen aufgestellte Wärmepumpe
Lage: Grundstück Nr. 330, GB Alberswil
Bauherrschaft: Limacher-Lingg Werner u. Nadja, Hausmattstrasse 10, 6248 Alberswil
Grundeigentümer: Limacher-Lingg Werner u. Nadja, Hausmattstrasse 10, 6248 Alberswil
Planverfasser: Bieri + Partner AG, Gewerbestrasse 1, 6248 Alberswil

Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 08. Juni 2023 – 18. Juni 2023 auf der Gemeindekanzlei Alberswil zur Einsichtnahme auf. Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Alberswil (eingeschrieben) einzureichen.

Alberswil, 06. Juni 2023

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Montag, 05. Juni 2023

Anordnung Neuwahl National- und Ständerat 2023-2027

Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern finden am 22. Oktober 2023 folgende Wahlen statt:

• Neuwahlen von neun Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates für die Amtsdauer 2023-2027

Die Urne ist in unserer Gemeinde wie folgt auf der Gemeindekanzlei Alberswil, Dorf 4 aufgestellt: Sonntag, 22. Oktober 2023 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und spätestens 5 Tage vor den Wahlen ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.

Briefliche Stimmabgabe
Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm-und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Abstim-mungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeinde-kanzlei abzugeben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.

Alberswil, 5. Juni 2023

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Neuwahl National- und Ständerat 2023-2027 (PDF)
Montag, 24. April 2023

Eidgenössische und kantonale Abstimmung vom 18.06.2023

Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern finden am 18. Juni 2023 folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Abstimmungen über:
- Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unter-nehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen)
- Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG)
- Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)

Kantonale Abstimmung über:
- Ost- und Westumfahrung Flecken Beromünster

Die Urne ist in unserer Gemeinde wie folgt in der Gemeindekanzlei, Dorf 4 aufgestellt: Sonntag, 18. Juni 2023 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vor der Abstimmung ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.

Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Abstimmungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzu-geben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.

Alberswil, 24. April 2023

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Anordnung eidg. 2023.06.18 (PDF) Anordnung kant. 2023.06.18 (PDF)
Donnerstag, 13. April 2023

Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Mai 2023

Freitag, 05. Mai 2023, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckanlage Alberswil

Traktanden:

1. Genehmigung Jahresbericht 2022 der Einwohnergemeinde Alberswil
1.1 Jahresrechnung 2022
1.1.1 Erfolgsrechnung 2022 nach Aufgabenbereich
1.1.2 Vergleich Budget / Rechnung 2022
1.1.3 Gestufter Erfolgsausweis
1.1.4 Investitionsrechnung mit Kontrolle über Sonderkredite
1.1.5 Bilanz 1.1.6 Geldflussrechnung
1.1.7 Anhänge zur Jahresrechnung
1.2 Jahresbericht 2022
1.2.1 Bericht zu dem Aufgabenbereich „EWG Alberswil und über die Umsetzung des Legislaturprogramms
1.2.2 Kennzahlen
1.2.3 Prüfbericht der externen Revisionsstelle
1.2.4 Bericht der Controllingkommission
1.2.5 Antrag und Verfügung des Gemeinderats zum Jahresbericht 2022

2. Genehmigung eines Nachtragskredits zum Budget 2023 für die Spezialfinanzierung Feuerwehr

3. Wahl eines Mitglieds der Bildungskommission für den Rest der Amtszeit 2020-2024

Umfrage mit anschliessendem Neuzuzügerapéro und Begrüssung des 700. Einwohners

Die Akten zu den Sachgeschäften liegen während 2 Wochen vor dem Abstimmungstag auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. An der Gemeindeversammlung ist stimmberechtigt, wer das 18. Altersjahr vollendet hat, nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen ist und spätestens 5 Tage vor dem Versammlungstag in der Gemeinde Alberswil seinen Wohnsitz gesetzlich geregelt hat.

Alberswil, 13. April 2023

DER GEMEINDERAT

Botschaft Rechnung 2022 (PDF)
Dienstag, 28. Februar 2023

Öffentliche Bekanntmachung und Auflage eines Bauvorhabens

Gemäss § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern vom 07. März 1989 hat der Gemeinderat das Baugesuch öffentlich aufzulegen und bekannt zu machen.

Bauvorhaben: Umbau und Aufstockung best. EFH
Lage: Grundstück Nr. 417, GB Alberswil
Bauherrschaft: Albisser Stefan & Corinne, Feldstrasse 17a, 6248 Alberswil
Grundeigentümer: Albisser Stefan & Corinne, Feldstrasse 17a, 6248 Alberswil
Planverfasser: Baureag Architekten AG, Bruggmatt 1, 6130 Willisau

Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 01. März 2023 – 20. März 2023 auf der Gemeindekanzlei Alberswil zur Einsichtnahme auf. Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Alberswil (eingeschrieben) einzureichen.

Alberswil, 28. Februar 2023

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Freitag, 28. Oktober 2022

Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom 18. November 2022

Einladung

zur ordentlichen Gemeindeversammlung

Einladung an die stimmberechtigten Einwohner und Einwohnerinnen von Alberswil zur Teilnahme an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom

Freitag, 18. November 2022, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckanlage Alberswil

zur Behandlung und Beschlussfassung von folgenden Traktanden:

1. Budget 2023 der Einwohnergemeinde Alberswil
1.1 Kenntnisnahme vom Aufgaben- und Finanzplan für die Periode 2023-2026
1.2 Genehmigung Budget 2023 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 6'955.00 und Investitionsausgaben von Fr. 809‘000 sowie die Festlegung des Steuerfusses auf 2.05 Einheiten
1.3 Kenntnisnahme des Berichts der Controllingkommission
1.4 Kenntnisnahme Antrag und Verfügung des Gemeinderats zum Aufgaben- und Finanzplan 2023-2026 und zum Budget 2023

Die Akten zu den Sachgeschäften liegen während 2 Wochen vor dem Versammlungstag auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

An der Gemeindeversammlung ist stimmberechtigt, wer das 18. Altersjahr vollendet hat, nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen ist und spätestens 5 Tage vor dem Versammlungstag in der Gemeinde Alberswil seinen Wohnsitz gesetzlich geregelt hat.

Alberswil, 23. September 2022
GEMEINDERAT ALBERSWIL

Botschaft Budget 2023 (PDF)
Donnerstag, 20. Oktober 2022

WAS-Anlass: Wie geht Sozialversicherung

In unserem Alltag kommen wir mit Sozialversicherungen wie AHV, IV oder Arbeitslosenversicherung in Kontakt. Doch wie genau funktioniert die komplexe Welt der Sozialversicherungen? An unserem kostenlosen Informationsanlass zeigen Schauspielende verschiedene Lebenssituationen und diskutieren beispielsweise darüber, wann man eine AHV-Beitragslücke hat oder ob es spezielle Angebote für junge oder ältere Arbeitslose gibt. Die aufgeworfenen Fragen werden von WAS-Fachexpertinnen und -experten beantwortet. Anschliessend besteht die Möglichkeit, sich individuell beraten zu lassen und den offerierten Apéro zu geniessen. Der WAS-Anlass richtet sich an die Bevölkerung des Kantons Luzern.

Er findet im November 2022 in Hochdorf, Sursee und Luzern statt und im Februar 2023 in Willisau und Schüpfheim.

Weitere Infos finden Sie auf unserer Webseite unter www.was-luzern.ch/was-anlass

WAS-Anlass-Plakat (PDF)
Donnerstag, 28. Juli 2022

Eidgenössische Abstimmung vom 25.09.2022

Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern finden am
25. September 2022 folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Abstimmungen über:
- Volksinitiative vom 17. September 2019 "keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)"
- Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
- Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21)
- Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts)

Kantonale Abstimmung über:
- Unterstützung Kasernenneubau für die Päpstliche Schweizergarde im Vatikan

Die Urne ist in unserer Gemeinde wie folgt in der Gemeindekanzlei, Dorf 4 aufgestellt: Sonntag, 25. September 2022 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vor der Abstimmung ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.

Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Abstimmungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzugeben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.

Alberswil, 28. Juli 2022

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Eidgenössische Anordnung 25.09.2022 (PDF) Kantonale Anordnung 25.09.2022 (PDF)
Dienstag, 22. März 2022

Eidgenössische Abstimmung vom 15. Mai 2022

Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern finden am 15. Mai 2022 folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Abstimmungen über:
- Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkul-tur (Filmgesetz, FiG)
- Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantationen von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)
- Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwick-lung des Schengen-Besitzstands

Die Urne ist in unserer Gemeinde wie folgt in der Gemeindekanzlei, Dorf 4 aufgestellt: Sonntag, 15. Mai 2021 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vor der Abstimmung ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben.

Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991. Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Abstimmungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzu-geben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.

Alberswil, 22. März 2022

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Eidgenössische Anordnung 15.05.2022 (PDF)
Dienstag, 22. Februar 2022

Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom 30. März 2022

E i n l a d u n g

zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 30. März 2022, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckanlage Alberswil

Traktanden
1. Genehmigung Jahresbericht 2021 der Einwohnergemeinde Alberswil
1.1 Jahresrechnung 2021
1.1.1 Erfolgsrechnung 2021 nach Aufgabenbereich
1.1.2 Vergleich Budget / Rechnung 2021
1.1.3 Gestufter Erfolgsausweis
1.1.4 Investitionsrechnung mit Kontrolle über Sonderkredite
1.1.5 Bilanz
1.1.6 Geldflussrechnung
1.1.7 Anhänge zur Jahresrechnung
1.2 Jahresbericht 2021
1.2.1 Bericht zu dem Aufgabenbereich „EWG Alberswil" und über die Umsetzung des Legislaturprogramms
1.2.2 Kennzahlen
1.2.3 Prüfbericht der externen Revisionsstelle
1.2.4 Bericht der Controllingkommission
1.2.5 Antrag und Verfügung des Gemeinderats zum Jahresbericht 2021

2. Genehmigung Gemeindeordnung aufgrund der Einführung des Geschäftsführungsmodells

Umfrage

Die Akten zu den Sachgeschäften liegen während 2 Wochen vor dem Abstimmungstag auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. An der Gemeindeversammlung ist stimmberechtigt, wer das 18. Altersjahr vollendet hat, nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen ist und spätestens 5 Tage vor dem Versammlungstag in der Gemeinde Alberswil seinen Wohnsitz gesetzlich geregelt hat.

Alberswil, 22. Februar 2022

DER GEMEINDERAT

Botschaft (PDF)
Donnerstag, 05. August 2021

Eidgenössische und kantonale Abstimmung vom 26. September 2021

Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern finden am 26. September 2021 folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Abstimmungen über:
• Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»
• Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle)

Kantonale Abstimmung über:
• Ausbau der Kantonsstrasse K 4 durch das Ränggloch in Kriens und Littau (Luzern)

Die Urne ist in unserer Gemeinde wie folgt in der Gemeindekanzlei, Dorf 4 aufgestellt: Sonntag, 26. September 2021 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Stimmberechtigung: Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vor der Abstimmung ihren poli-tischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.

Briefliche Stimmabgabe: Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Ab-stimmungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzugeben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.

Alberswil, 5. August 2021

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Anordnung eidgenössische Abstimmung (PDF) Anordnung kantonale Abstimmung (PDF)
Dienstag, 22. Dezember 2020

Abstimmungsergebnisse Gemeindeabstimmung vom 20. Dezember 2020

- Kenntnissnahme Aufgaben- und Finanzplan 2021-2026: angenommen

- Budget 2021: angenommen

Donnerstag, 05. November 2020

Absage Gemeindeversammlung vom 27. November 2020

Der Gemeinderat hat heute beschlossen, die Gemeindeversammlung vom 27. November 2020 aufgrund der aktuellen Corona-Situation nicht durchzuführen. Die Stimmberechtigten werden schriftlich an der Urne über das Budget 2021, den Aufgaben- und Finanzplan 2021-2026 und über die Festsetzung des Steuerfusses befinden. Die Anordnung zur Gemeindeabstimmung vom 20. Dezember 2020 finden Sie im untenstehenden Link.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen allen gute Gesundheit.

 

Der Gemeinderat

Anordnung Gemeindeabstimmung 20.12.2020 (PDF)
Freitag, 29. Mai 2020

Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom 29. Juni 2020

Die Gemeindeversammlung findet am Montag, 29. Juni 2020, 20.00 Uhr in der Mehrzweckanlage Alberswil statt. Der Gemeinderat Alberswil musste aufgrund der Coronakrise die ordentliche Gemeindeversammlung vom 03. April 2020 auf unbestimmte Zeit verschieben. Aufgrund der bundesrätlichen Lockerungen vom 27. Mai 2020 ist die Durchführung der Gemeindeversammlung nun wieder möglich. Die Gemeinde hat für die Versammlung ein Schutzkonzept zu erstellen. Dieses verpflichtet den Gemeinderat unter anderem die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass sich Personen, die sich krank oder unwohl fühlen, der Versammlung fernbleiben sollen. Der Gemeinderat hat beschlossen, die nachfolgenden Traktanden gemäss bereits versandter Botschaft abzuhandeln.

Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, die Verabschiedung von Erika Oberli als Gemeindepräsidentin von Alberswil auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben und ehrwürdig nachzuholen. Auf den Apéro nach der Versammlung wird verzichtet. Wir danken für Ihr Verständnis.

Traktanden 
1. Genehmigung Jahresbericht 2019 der Einwohnergemeinde Alberswil 
1.1 Jahresrechnung 2019 
1.1.1 Erfolgsrechnung 2019 nach Aufgabenbereich 
1.1.2 Vergleich Budget / Rechnung 2019 
1.1.3 Gestufter Erfolgsausweis 
1.1.4 Investitionsrechnung mit Kontrolle über Sonderkredite 
1.1.5 Bilanz 
1.1.6 Geldflussrechnung
1.1.7 Anhänge zur Jahresrechnung
1.2 Jahresbericht 2019
1.2.1 Bericht zu dem Aufgabenbereich „EWG Alberswil und über die Umsetzung des Legislaturprogramms
1.2.2 Kennzahlen
1.2.3 Prüfbericht der externen Revisionsstelle
1.2.4 Bericht der Controllingkommission
1.2.5 Antrag und Verfügung des Gemeinderats zum Jahresbericht 2019

2. Neuwahl Bildungskommission für die Amtsdauer 2020-2024

3. Neuwahl Einbürgerungskommission für die Amtsdauer 2020-2024

Die Akten zu den Sachgeschäften liegen während 2 Wochen vor dem Abstimmungstag auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. An der Gemeindeversammlung ist stimmberechtigt, wer das 18. Altersjahr vollendet hat, nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen ist und spätestens 5 Tage vor dem Versammlungstag in der Gemeinde Alberswil seinen Wohnsitz gesetzlich geregelt hat.

Alberswil, 27. Mai 2020

DER GEMEINDERAT

Botschaft Gemeindeversammlung 3. April 2020 (PDF)
Sonntag, 29. März 2020

Resultate Gemeinderatswahlen vom 29.03.2020

Alberswil hat gewählt!

Wir gratulieren Corinne Albisser (203 Stimmen/neu) zur Wahl als Gemeindepräsidentin.
Wir gratulieren Josef Häfliger (198 Stimmen/bisher) zur Wiederwahl als Gemeindeammann und
wir gratulieren Leonie Grunder (197 Stimmen/neu) zur Wahl als Sozialvorsteherin.

Den Alberswilerinnen und Alberswiler danken wir für die Stimmbeteiligung von 45.5%. Wir wünschen allen Gewählten viel Freude an Ihrem Amt und danken für den Einsatz für unser Alberswil.

Das Urnenbüro Alberswil

Dienstag, 11. Februar 2020

Neuwahlen der Gemeinderäte für die Amtsdauer 2020-2024

Der Gemeinderat Alberswil, in Vollzug von Ziff. 1 der Wahlanordnung des Justiz- und Sicherheitsdepartements vom 15. Oktober 2019 sowie Art. 15 der Gemeindeordnung vom 1. April 2019, sowie §33 Abs. 6 und § 40 des Stimmregistergesetzes vom 25. Oktober 1988, beschliesst:

• Die Wahl der 3 Mitglieder des Gemeinderates Alberswil für die Amtsperiode 2020-2024

Das Urnenbüro in der Gemeindekanzlei, Dorf 4 ist wie folgt geöffnet:

Sonntag, 29. März 2020 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Stimmberechtigung: Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 24. März 2020 ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben.Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.

Briefliche Stimmabgabe: Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Abstimmungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzugeben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.

Alberswil, 11. Februar 2020

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Urnenbüro-Publikation Gemeinderatswahlen (PDF)
Dienstag, 22. Oktober 2019

Neuwahlen der Gemeinderäte für die Amtsdauer 2020-2024

Bekanntmachung zur Anordnung der Neuwahlen der Gemeinderäte für die Amtsdauer 2020-2024

Der Gemeinderat Alberswil, in Vollzug von Ziff. 1 der Wahlanordnung des Justiz- und Sicherheitsdepartements vom 15. Dezember 2015 sowie Art. 15 der Gemeindeordnung vom 1. April 2019, und in Vollzug von Ziff. 4 ff der Wahlanordnung des Justiz- und Sicherheitsdepartements vom 15. Dezember 2015 sowie § 33 Abs. 6 und § 40 des Stimmregistergesetzes vom 25. Oktober 1988, beschliesst:

1. Die Wahl der 3 Mitglieder des Gemeinderates Alberswil für die Amtsperiode 2020-2024 wird auf Sonntag, 29. März 2020 festgelegt. Aus diesen Mitgliedern sind die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident, die Gemeindeamtsfrau oder der Gemeindeammann, die Sozialvorsteherin oder der Sozialvorsteher zu wählen.

2. Gemäss § 29 des Stimmrechtsgesetzes sind Wahlvorschläge bis spätestens Montag, 3. Februar 2020, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Alberswil einzureichen.

3. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Alberswil können zusätzlich gedruckte Kandidatenlisten für die Neuwahlen des Gemeinderates gegen Vergütung von Fr. 5.00 pro 100 Stück beziehen. Bestellungen haben bis spätestens am Donnerstag, 13. Februar 2020 bei der Gemeindeverwaltung Alberswil zu erfolgen.

4. Für die Wahl des Gemeinderates sind auch nichtamtliche Kandidatenlisten zulässig. Für diese gelten folgende Anforderungen: Format A5, Papierqualität Antalis Norma-set Puro 100g, Farbe naturweiss Offset matt.

Alberswil, 22. Oktober 2019

Gemeinderat Alberswil

Anordnung Justiz- und Sicherheitsdepartement (PDF)
Donnerstag, 29. August 2019

Prämienverbilligung 2020

Der Start für das Prämienverbilligungsjahr 2020 ist erfolgt. Die Anmeldungen wurden entweder per Post oder per Mail mit Anmeldelink von der WAS Ausgleichskasse Luzern verschickt. 

Falls Sie keine Anmeldung erhalten haben, können Sie sich ganz einfach unter folgendem Link für die Abklärung eines Anspruchs auf Prämienverbilligung anmelden: 

https://ipv.was-luzern.ch/ipv2020/

Die Anmeldung hat bis am 31. Oktober 2019 zu erfolgen. 

Link Anmeldung IPV 2020 Merkblatt Prämienverbilligung 2020 (PDF)
Dienstag, 04. Juni 2019

Neuwahlen National- und Ständerat vom 20. Oktober 2019

Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern finden am 20. Oktober 2019 folgende Wahlen statt:

• Neuwahlen von neun Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates für die Amtsdauer 2019-2023

Die Urne ist in unserer Gemeinde wie folgt auf der Gemeindekanzlei Alberswil, Dorf 4 aufgestellt:

Sonntag, 20. Oktober 2019 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und spätestens am 15. Oktober 2019 ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.

Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Abstim-mungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzugeben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.

Alberswil, 4. Juni 2019 GEMEINDERAT ALBERSWIL

Wahlanordnung (PDF)