Öffentliche Bekanntmachung und Auflage eines Bauvorhabens
Gemäss § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern vom 07. März 1989 hat der Gemeinderat das Baugesuch öffentlich aufzulegen und bekannt zu machen.
Bauvorhaben: Anbau Gewerbehalle
Lage: Grundstück Nr. 311, GB Alberswil
Bauherrschaft: Bieri+Partner AG, Gewerbestrasse 1, 6248 Alberswil
Grundeigentümer: Bieri+Partner AG, Gewerbestrasse 1, 6248 Alberswil
Planverfasser: BF architekten sursee ag, Meienriesliweg 15, 6210 Sursee
Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 09. März 2024 – 28. März 2024 auf der Gemeindekanzlei Alberswil zur Einsichtnahme auf. Sämtliche Baugesuchsunterlagen sind gegebenenfalls auch digital zu erlangen. Melden Sie sich bitte bei Interesse auf andrea.roos@alberswil.ch.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Alberswil (eingeschrieben) einzureichen.
Alberswil, 07. März 2024
GEMEINDERAT ALBERSWIL